Sachverhaltsfeststellungen eines Beschlusses, womit ein Strafverfahren gemäß § 451 Abs 2 StPO (§ 42 StGB) eingestellt wird, sind keinesfalls Schulderkenntnisse im Sinne des § 270 Abs 2 Z 5 StPO.
…behauptet worden wäre, nicht aber, wenn – wie hier – nach dem Sinngehalt bloß das Bestehen eines Tatverdachts geäußert wird (vgl RIS Justiz RS0120765, RS0128232, RS0074985). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits in nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§§ 344, 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur…
…RS0120765). Entscheidend ist auch nach ständiger Rechtsprechung des EGMR nicht die exakte Wortwahl, sondern der Sinngehalt der in Rede stehenden Formulierungen (vgl RIS Justiz RS0128232, RS0074985; 14 Os 25/09x; 11 Os 15/12h, 11 Os 20/12v). Indem die Staatsanwaltschaft in ihren Aufträgen an…
…die Prozessökonomie im Vordergrund stand (RIS-Justiz RS0091966) und Sachverhaltsdarstellungen zur Einstellung keinesfalls Schulderkenntnisse iSd § 270 Abs 2 Z 5 StPO sind (RIS-Justiz RS0074985), woraus zu folgern ist, dass Abmahnungen nicht per se den Inhalt von Ordnungswidrigkeiten feststellen und nicht mit negativen Auswirkungen auf andere Ansuchen oder Anträge verknüpft…
…dass der Angeklagte einen Hang zu mafiosem Gebaren und Schutzgelderpressung habe, wird dadurch der Grundsatz der Unschuldsvermutung (§ 8 StPO) missachtet (RIS-Justiz RS0120765, RS0128232, RS0074985). Dazu kommt, dass der Umstand, dass er sich nun wegen des Verdachts der schweren Erpressung zweier Opfer in Untersuchungshaft befindet, noch keine Rückschlüsse auf die…
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