Identität des Anspruches der Parteien und des rechtserzeugenden Sachverhaltes müssen (als Erfordernis jeglicher Rechtskraftwirkung) sowohl bei der Einmaligkeitswirkung als auch bei der Bindungswirkung gegeben sein.
…Ok 6/25f [Rz 10]). [15] 2. Die Rechtskraftwirkung setzt die Identität der Parteien, der Begehren und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus ( RS0108828 ; RS0041340 ; 16 Ok 7/16i [ Pkt 2.2]; 16 Ok 6/25f [Rz 11]). [16] 2.1. Die Identität der Parteien des…
…der Rechtskraft setzt die Identität der Parteien, des geltend gemachten Anspruchs und des rechtserzeugenden Sachverhalts im Folgeprozess und im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (RIS-Justiz RS0041340; RS0108828). Der selbe Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden…
…des Landesgerichts Salzburg: [22] 2.1. Die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft setzt die Identität des Anspruchs, der Parteien und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus (RS0039347; vgl RS0041340). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Die Einmaligkeitswirkung greift demnach dann ein, wenn der in der neuen Klage…
…I.) rechtskräftig feststeht, entfaltet dies mangels Identität des Anspruchs und des rechtserzeugenden Sachverhalts keine Bindungswirkung für das noch nicht rechtskräftig entschiedene Teilbegehren (vgl RIS Justiz RS0041340). Die Haftung des Auftrag gebenden Unternehmens ist jedoch nach dem bisher Gesagten insoweit akzessorisch, als sie vom Bestehen offener (auch nicht mit dem genannten Bauvorhaben…
…Entscheidung ausgeschlossen ist, liegt dann vor, wenn sowohl der Entscheidungsantrag (Sachantrag) als auch die zur Begründung vorgebrachten Tatsachen ident sind (RIS Justiz RS0039347, vgl auch RS0041340). Die Antragstellerin bestreitet zwar nicht, dass die von der Zurückweisung betroffenen Veränderungen bereits Gegenstand des Vorverfahrens waren. Der Sachantrag im jetzigen Verfahren sei aber deshalb…
…Ok 3/24p [Rz 8]). [11] 2. Die Rechtskraftwirkung setzt die Identität der Parteien, der Begehren und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus (RS0108828; RS0041340; 16 Ok 7/16i [ErwGr 2.2]). [12] 3. Die Identität der Parteien des Verfahrens über den ersten Antrag auf Akteneinsicht und…
…der Rechtskraft – nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur dann vor, wenn nicht nur die Identität der Parteien, sondern auch die Identität der Ansprüche besteht ( RS0041340; RS0044453 ) . Ob das der Fall ist, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen (RS0044453 [T2]), die durch das jeweilige Entscheidungsbegehren und den zu…
…und eine zweite Sachentscheidung über denselben Streitgegenstand. Die Zurückweisung einer Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt Identität der Streitgegenstände der beiden Verfahren voraus (RIS-Justiz RS0041340). Das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (vgl §§ 239 Abs 3 Z 1, 411 ZPO) stellt somit darauf ab, ob über einen bestimmten Streitgegenstand…
…Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt nach der Rechtsprechung Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess sowie im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (RIS Justiz RS0041340). Die Einmaligkeitswirkung greift bei identem Begehren dann ein, wenn die rechtlich relevanten Tatsachenbehauptungen im Folgeprozess im Kern dem festgestellten rechtserzeugenden Sachverhalt des rechtskräftig entschiedenen Vorprozesses…
…Die Zurückweisung einer Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess und im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (RIS Justiz RS0041340). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Die Identität des Anspruchs bzw Streitgegenstands ist außer für die Einmaligkeitswirkung auch…
…Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt nach der Rechtsprechung die Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess sowie im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (vgl RS0041340; RS0108828). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen (RS0041340 [T1]). Die Einmaligkeitswirkung greift bei identem Begehren dann ein, wenn…
…ersparen. 2.1. Sie verkennt dabei aber zunächst, dass die Bindungswirkung eines Urteils nur dann anzunehmen ist, wenn Identität der Parteien im Folgeprozess gegeben ist (RS0041572; RS0041340; RS0041118). Mangels Beteiligung des Verkäufers im vorliegenden Prozess (er wurde nur als Zeuge vernommen) bindet ihn ein darin ergangenes Urteil (welchen Inhalts auch immer) keinesfalls…
…anzunehmen, wenn nicht nur der rechtserzeugende Sachverhalt verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation gegeben ist, sondern auch die Identität der Parteien (RIS Justiz RS0041572; RS0108828; RS0041340; RS0041157). Entgegen der Ansicht des Rekursgerichts ist daher der von den Antragsgegnern im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 3 WEG…
… f). 2. Die Zurückweisung einer Klage wegen der Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt im Sinn der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS Justiz RS0039347; vgl RS0041340) Identität des Anspruchs, der Parteien und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus. Bei identischem Begehren greift die Einmaligkeitswirkung dann ein, wenn die rechtlich relevanten Tatsachenbehauptungen im Folgeprozess…
…halber sei darauf verwiesen, dass sowohl die Einmaligkeitswirkung als auch die Bindungswirkung eines Urteils die Identität des Anspruches und des rechtserzeugenden Sachverhaltes voraussetzen (RIS-Justiz RS0041340). Im Sinne des herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffes wird der Entscheidungsgegenstand sowohl durch den Sachantrag als auch durch die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen, über die im…
…Holding AG (in der Folge: „die Holding“) frei verfügen dürfe. Dieses Urteil bindet den Kläger schon mangels Parteienidentität nicht (vgl RIS Justiz RS0108828; RS0041340). Im Übrigen ergibt sich aus dieser Entscheidung, dass der Kläger keinen Anspruch aus der Widmungserklärung erworben hat. Die Aussage, dass der Beklagte frei über seine…
…Schon mangels Parteienidentität im gegen den Revisionsrekurswerber geführten Parallelprozess ist aber eine Rechtskraftwirkung des Urteils im vorliegenden Hauptprozess auf den Parallelprozess auszuschließen (RIS-Justiz RS0108828; RS0041340), was er nunmehr ohnehin in seinem Revisionsrekurs zugesteht. 3. Damit erweist sich die Begründung des Revisionsrekurswerbers für sein Interventionsinteresse in seinem (allein maßgeblichen) Beitrittsschriftsatz als…
…Rechberger/Simotta , ZPR 8 Rz 880). Die Zurückweisung einer Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt Identität der Streitgegenstände der beiden Verfahren voraus (RIS-Justiz RS0041340). Die Einmaligkeitswirkung greift demnach dann ein, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch im rechtserzeugenden Sachverhalt mit…
…43 Rz 16). 2.2. Die Rechtskraftwirkung setzt die Identität der Parteien, des geltend gemachten Begehrens und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus (RIS-Justiz RS0108828; RS0041340). Von Identität des Anspruchs, bei dem ein neuer Antrag ausgeschlossen ist, spricht man dann, wenn der Gegenstand des neuerlichen Rechtsschutzantrags und der Gegenstand der schon…
…Zurückweisung einer Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt nach der Rechtsprechung Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess sowie im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (RS0041340). Gegenstand der materiellen Rechtskraft ist (nur) die anhand des der Entscheidung zugrundegelegten Sachverhalts und seiner rechtlichen Qualifikation festgestellte Rechtsfolge. Die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft, die…
…Die Zurückweisung einer Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess und im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (RIS Justiz RS0041340). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Die Einmaligkeitswirkung greift demnach dann ein, wenn der in der neuen Klage…
…Die Zurückweisung einer Klage wegen Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess und im rechtskräftig entschiedenen Vorprozesses voraus (RIS Justiz RS0041340). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Die Einmaligkeitswirkung greift demnach dann ein, wenn der in der neuen Klage…
…eines Urteils von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft setzt Identität des Anspruchs der Parteien und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus (RS0039347; vgl RS0041340). Sie schließt die neuerliche Anhängigmachung desselben Begehrens, das auf denselben rechtserzeugenden Sachverhalt gestützt ist, aus (RS0039347; RS0041115 [T4]). Liegt das Prozesshindernis der entschiedenen Sache vor…
…der Klage wegen der aus § 411 ZPO folgenden Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft bedarf es im Sinn der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS Justiz RS0039347; RS0041340) nicht nur der Identität des rechtserzeugenden Sachverhalts, sondern auch des Anspruchs und der Parteien. Das heißt, bei identischem Begehren greift die Einmaligkeitswirkung dann ein, wenn…
…einer Klage wegen der Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft setzt die Identität der Parteien und der Ansprüche im Folgeprozess sowie im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (RIS Justiz RS0041340). Die Einmaligkeitswirkung greift bei einem identen Begehren dann ein, wenn die rechtlich relevanten Tatsachenbehauptungen im Folgeprozess im Kern dem festgestellten rechtserzeugenden Sachverhalt des rechtskräftig entschiedenen…
…im rechtskräftig entschiedenen Vorprozess voraus (8 ObA 62/11t [Pkt 1.1.]; 9 Ob 65/17z [Pkt 3.] vgl auch RS0041340). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Die Einmaligkeitswirkung greift demnach dann ein, wenn der in der neuen Klage…
…die Sachverhandlung und Entscheidung über dieses idente Rechtsschutzbegehren (7 Ob 44/02z; 3 Ob 53/06z; vgl RIS Justiz RS0041115, auch RS0041340; Fasching/Klicka aaO § 411 Rz 15). Die Identität des Anspruchs, bei der eine neue Klage ausgeschlossen ist, liegt dann vor, wenn…
…materieller Rechtskraft. Die Rechtskraftwirkung setzt nach einhelliger Ansicht die Identität der Parteien, des geltend gemachten Begehrens und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus (vgl RIS Justiz RS0108828; RS0041340 uva). Wird derselbe Anspruch aufgrund eines anderen Sachvorbringens geltend gemacht als im Vorverfahren, dann steht die Rechtskraft der früheren Entscheidung der neuerlichen Geltendmachung nicht entgegen…
…wie das Berufungsgericht in seiner rechtlichen Beurteilung zur Bindungswirkung vermeinte. Auch die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft setzt nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0041340) die Identität der rechtserzeugenden Tatsachen voraus. Angesichts der unterschiedlichen dem Vor und dem Folgeprozess zugrunde liegenden anspruchsbegründenden Tatsachenbehauptungen der klagenden Vermieterin ist die rechtliche Beurteilung…
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