Die Rechtskraftwirkung eines Urteils erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruches und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.
…Begehren nicht gleichsam automatisch den Einwand einer res iudicata ableiten: 4. Das Ausmaß der Bindungswirkung wird zwar grundsätzlich durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS Justiz RS0041331; RS0041357); für dessen Auslegung sind aber erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe heranzuziehen, was insbesondere dann gilt, wenn der Umfang der Rechtskraftwirkung eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll (RIS…
…grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357). Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung besteht nur, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts gegeben ist (RIS Justiz RS0041572). 2. Das Innenverhältnis…
…gemachte Ansprüche von der Feststellung erfasst sind; dabei kommt es grundsätzlich auf den Spruch der Entscheidung (hier: entstandene und zukünftig entstehende Schäden) an (RIS Justiz RS0041357). Verjährung liegt somit nicht vor. Die Frage, ob die vor der Veräußerung der Liegenschaft an die Beklagte im Jahr 2003 entstandenen Ansprüche des Klägers…
…erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RS0041357; RS0043259). Ist der Wortlaut des Spruchs völlig klar, bedarf es keiner Bedachtnahme auf die Entscheidungsgründe (vgl RS0000300 [T3, T6, T15]). 1.4 Aus dem klaren…
…zwingend in den Spruch aufgenommen werden. Der sachliche Umfang der Rechtskraft kann insofern auch durch einen Rückgriff auf die Entscheidungsgründe ermittelt werden (RIS Justiz RS0043259, RS0041357, RS0000300). Eine Änderung der Verhältnisse könnte in weiterer Folge mit einem Aufhebungsantrag nach § 399 Abs 1 Z 2 EO geltend gemacht werden (17 Ob…
…auf den Gegenstand der spruchmäßigen Entscheidung an. Lediglich zur Individualisierung des Hauptgegenstands sind auch die rechtserzeugenden Tatsachen und der rechtliche Subsumtionsschluss heranzuziehen (RS0127052 [T5]; RS0043259; RS0041357 [T3]). [10] 1.2. Dass das Bestehen des Gesellschaftsverhältnisses im hier relevierten Vorprozess lediglich Vorfrage für den vom dortigen Kläger geltend gemachten Anspruch auf Auszahlung seines…
…einem Urteil, das lediglich über die Verfahrenskosten absprach. Das Ausmaß der Rechtskraft und der Bindungswirkung wird aber nur durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS-Justiz RS0041331; RS0041357). Die Frage der Verjährung der hier begehrten Zinsen vom 11. 10. 1989 (Datum des Versäumungsurteils) bis 12. 10. 1997 (drei Jahre vor der neuerlichen Einbringung…
…Urteils wird grundsätzlich durch den Spruch bestimmt. Nur soweit es für die Auslegung seiner Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RS0000300, RS0043259, RS0041331, RS0041357). Die Beurteilung des Berufungsgerichts, das Erstgericht habe für den Tatbestand des „Sich-Berufens“ keine Leistungsfrist eingeräumt, ist jedenfalls keine im Interesse der Rechtssicherheit…
…nach herrschender Auffassung die Bindungswirkung so weit auch auf die Entscheidungsgründe einschließlich der Tatsachenfeststellungen, als sie zur Individualisierung des Urteilsspruchs notwendig sind (RIS Justiz RS0112731; RS0041357; Fasching / Klicka aaO Rz 74). Sie erfasst also jenes Tatsachenvorbringen, das zur Vervollständigung oder Entkräftung des rechtserzeugenden Sachverhalts diente, aus dem das erste Urteilsbegehren…
…grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357; RS0043259; RS0041454; RS0000300 [T6]). Für die Auslegung des Punktes 6. des Schiedsspruchs, dessen Text einschließlich des Textes der darin enthaltenen Verweisungen auf § …
…Schadenersatz) behandelt werden kann. Überdies ist festzuhalten, dass die Entscheidungsgründe - somit auch die Tatsachenfeststellungen - für sich allein der Rechtskraft nicht fähig (RIS Justiz RS0041342 [T3]; RS0041357 [T1]), sondern (bei Zweifeln über dessen Tragweite) für die Auslegung des Spruchs heranzuziehen sind (RIS Justiz RS0000300 [T6]). 2.2.: Selbst wenn die im Kostenrekurs dargestellten…
…wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts (RIS-Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342). Die Entscheidungsgründe sind nur zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen (RIS-Justiz RS0043259; RS0041357). 2.1 Die Nutzung des dem Wohnungseigentum der Klägerin als Zubehör zugewiesenen KFZ-Abstellplatzes durch die Beklagte war bereits Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen ihr und…
…Für die Reichweite der Bindung ist grundsätzlich der Spruch der älteren Entscheidung maßgebend; für dessen Auslegung sind aber erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS-Justiz RS0043259, RS0041357, RS0000300). Im vorliegenden Fall erfasst der in der älteren Entscheidung enthaltene, an sich unklare Begriff der „gesamten Beteiligungserträgnisse" nach den Gründen dieser Entscheidung jedenfalls…
…als Vorfrage zu beurteilen war, kommt der Entscheidung dieser Vorfrage im Vorprozess keine bindende Wirkung zu (RS0042554). Lediglich der Spruch des Urteils entfaltet Bindungswirkung (RS0041331, RS0041357). Demgegenüber können die Entscheidungsgründe nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nur zur Auslegung und Individualisierung des Spruchs herangezogen werden (RS0041357). Die Grenzen der materiellen Rechtskraft…
…isoliert) nicht rechtskraftfähig (RIS Justiz RS0041285). Für die Auslegung der Tragweite des Spruchs sind allerdings nach ständiger Rechtsprechung auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0000300, RS0041357). Auf die Entscheidungsgründe und damit die Tatsachenfeststellungen erstreckt sich die materielle Rechtskraft daher (jedenfalls) so weit, als diese zur Auslegung und zur Individualisierung des Spruchs…
…soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen; das gilt insbesondere bei abweisenden Entscheidungen (RIS Justiz RS0041357, RS0041331, RS0043259). Mit einem Feststellungsurteil (hier vom 19. 2. 1997) wird die Ersatzpflicht des Haftenden festgelegt, nicht aber, welche künftigen Schäden von ihm…
…das Begehren das begriffliche Gegenteil des rechtskräftig entschiedenen Anspruchs darstellt. Die Entscheidungsgründe sind nur zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen (RIS Justiz RS0043259; RS0041357). Ebenso entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass materielle Nahebeziehungen bzw Abhängigkeiten zwischen den Streitgegenständen, teleologische Sinnzusammenhänge der Entscheidungs gegenstände oder Rechtsverhältnisse, das Gebot der Entscheidungsharmonie…
…und zwar auf den Spruch; nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357; RS0043259). Wenn hingegen bestimmte Tatsachen im Vorprozess nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens bildeten, sondern lediglich eine Vorfrage darstellten, dann kommt der Entscheidung dieser Vorfrage im…
…grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357). Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebenso wenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts, die es zur Gewinnung des für die…
…es sich ebenso wie bei der Einmaligkeitswirkung um einen Aspekt der materiellen Rechts kraft des Urteils (RS0102102). Nur der Spruch des Urteils entfaltet Rechtskraftwirkungen (RS0041331; RS0041357). Die damit verbundene Bindungswirkung erstreckt sich auch auf das begriffliche Gegenteil des entschiedenen Anspruchs (RS0041331). Demgegenüber können die Entscheidungsgründe nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs…
…isoliert) nicht rechtskraftfähig (RIS Justiz RS0041285). Für die Auslegung der Tragweite des Spruchs sind allerdings nach ständiger Rechtsprechung auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0000300; RS0041357). Auf die Entscheidungsgründe und damit die Tatsachenfeststellungen erstreckt sich die materielle Rechtskraft daher (jedenfalls) so weit, als diese zur Auslegung und zur Individualisierung des Spruchs…
…erstreckt sich nach herrschender Auffassung so weit auch auf die Entscheidungsgründe einschließlich der Tatsachenfest-stellungen, als sie zur Individualisierung des Urteilsspruchs notwendig sind (RIS Justiz RS0041357; RS00112731). Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung ist dann anzunehmen, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts, verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation…
…ist oder das Begehren das begriffliche Gegenteil des rechtskräftig entschiedenen Anspruchs darstellt. Die Entscheidungsgründe sind nur zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen (RS0043259; RS0041357). Eine erhebliche Rechtsfrage liegt wegen der Einzelfallbezogenheit der Entscheidung im Regelfall nicht vor. [9] 1.2. Der rechtskräftige Räumungstitel verpflichtet den Kläger gegenüber der Beklagten…
…zu prüfen. Dabei kommt es auf den Gegenstand der spruchmäßigen Entscheidung an (RS0127052 [T5]). Die Rechtskraftwirkung eines Urteils erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch (RS0041357 [T1]). Das Ausmaß der Bindungswirkung wird demnach durch den Urteilsspruch bestimmt. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind…
…69/54; RIS Justiz RS0102102, 17 Ob 28/09f). Das Ausmaß der Bindungswirkung wird grundsätzlich nur durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS Justiz RS0041331; RS0041357); für dessen Auslegung sind erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0043259, RS0041357, RS0000300). Nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff liegt der gleiche Streitgegenstand nur…
…soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen; das gilt insbesondere bei abweisenden Entscheidungen (RIS Justiz RS0041357, RS0041331, RS0043259). Das bedeutet aber nicht, dass rechtlich völlig unerhebliche Erwägungen - hier die Bejahung der Passivlegitimation bei Abweisung der Klage aus anderen Gründen - zu einer…
…Vorprozess getroffenen Feststellungen für das Ergebnis der dort gefällten Entscheidung notwendig waren oder ob auch bei Wegfall dieser Tatsachenannahmen das gleiche Prozessergebnis erzielt worden wäre (RS0041357 [T10]). [21] Für den Ausgang des Vorprozesses – und das Obsiegen der dortigen Klägerin – war es aber, wie das Berufungsgericht selbst erkennt, irrelevant, ob…
…Gründe der Entscheidung von der Bindungswirkung ausgegrenzt. Dies gilt gerade auch für jene Tatsachenfeststellungen, die sich auf den geltend gemachten rechtserzeugenden Sachverhalt beziehen (RIS-Justiz RS0041357 [T4]). Die Klägerin hat seinerzeit den Bescheid der beklagten Partei vom 27. 10. 1988 bekämpft, mit dem wegen einer Verbesserung der Unfallfolgen die Dauerrente von…
…Die Entscheidungsgründe und damit die Tatsachenfeststellungen sind aber so weit heranzuziehen, als diese zur Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich sind (RIS-Justiz RS0112731; RS0041357). Insbesondere wenn der Umfang der Rechtskraftwirkung (Bindungswirkung) eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll, sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung der rechtskräftigen Entscheidung heranzuziehen (8…
…und somit auf die Tatsachenfeststellungen nur soweit erstreckt, als diese zur Individualisierung des Spruchs der Entscheidung notwendig und damit entscheidungswesentlich sind (vgl RIS Justiz RS0112731; RS0041357), während die (sonstigen) Tatsachenfeststellungen, die das Gericht als zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestands benötigt, nicht in Rechtskraft erwachsen (RIS Justiz RS0041342 [T4…
…und damit die Tatsachenfeststellungen nach herrschender Auffassung aber so weit, als diese zur Individualisierung des Spruchs der Entscheidung notwendig und damit entscheidungswesentlich sind (RIS Justiz RS0041357; RS0112731; 1 Ob 47/17v; 3 Ob 5/16f [P 7.1.] mwN). 6.2. Hier ist die von der Beklagten kritisierte…
…im Vorverfahren als Hauptfrage entschieden wurde. Maßgebend dafür ist grundsätzlich der Spruch der Entscheidung, die Gründe sind nur zu dessen Auslegung und Individualisierung heranzuziehen (RS0043259; RS0041357). [16] 2. Der Fachsenat hatte in der Entscheidung 2 Ob 122/20k über die Frage der Bindungswirkung in einem Fall zu entscheiden…
…erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch; nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RS0041357; RS0043259 uva). Wird auf die Entscheidungsgründe der Vorentscheidung zurückgegriffen, zeigt sich nicht nur, dass bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer vorzeitigen Kündigung im August/September…
…ein Verbot der reformatio in peius verstoßen haben. [7] Das Ausmaß der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils wird grundsätzlich durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS Justiz RS0041331; RS0041357). Die Beurteilung von bloßen Vorfragen (hier: der alleinigen Passivlegitimation) erwächst nicht in Rechtskraft (RS0042554, RS0039843 [T19, T21, T23]; RS0041178). Es steht dem Berufungsgericht im Rahmen…
…einer gerichtlichen Entscheidung erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch, auf die Entscheidungsgründe nur insoweit, als sie zur Individualisierung des Spruchs notwendig sind (RIS Justiz RS0041357 [T1, T3]; RS0043259). Inwiefern in der Berechnung der Unterhaltshöhe durch das Rekursgericht ein Verstoß gegen die Rechtskraft der einstweiligen Verfügung vom 18. 10. …
…Ob 127/15f; RS0130586). [30] Für Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte gilt wie für Bescheide der Verwaltungsbehörden, aber auch wie für Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl RS0041357 [T1]; RS0041331 [T5]; RS0041180; RS0039843 [T21, T23]; RS0042554; RS0041178; RS0127052 [T1]), dass das Ausmaß der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Erkenntnisses grundsätzlich durch den Spruch bestimmt wird…
…materiellen Rechtskraft. Die Rechtkraftwirkung eines Urteiles erstrecke sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Die Gründe der Entscheidung blieben von der Bindungswirkung gewöhnlich ausgegrenzt (RIS-Justiz RS0041357). Die Feststellung von Tatsachen erfolge in jedem Rechtsstreit ohne Bindung an die Beurteilung in einem Vorprozess (RIS-Justiz RS0036826). Nur soweit es für die Individualisierung…
…Bindungswirkung für das Folgeverfahren ohne Bedeutung (RIS Justiz RS0120854). 3.2 Das Ausmaß der Bindungswirkung wird grundsätzlich nur durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS Justiz RS0041331, RS0041357); für dessen Auslegung sind erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe heranzuziehen, was insbesondere gilt, wenn der Umfang der Rechtskraftwirkung eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll (RIS Justiz RS0043259…
…grundsätzlich nur auf seinen Spruch. Die Entscheidungsgründe sind nur insoweit heranzuziehen, als dies für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist (RIS Justiz RS0041357). Die Revisionswerber zeigen demnach insgesamt keinen tauglichen Grund für die Zulassung ihres außerordentlichen Rechtsmittels auf, das daher als unzulässig zurückzuweisen ist. Einer weiteren Begründung bedarf…
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