Ebensowenig wie die Bemessung des Schmerzengeldes nach Schmerzentaxen vorzunehmen ist, kommen bestimmte prozentuelle Zuschläge für seelische Schmerzen in Betracht.
…nicht nach starren Regeln, etwa nach Tagessätzen oder Schmerzperioden zu erfolgen (RS0031415; RS0031363; RS0031040; RS0125618); auch kommen bestimmte Zuschläge für seelische Schmerzen nicht in Betracht (RS0031427). Schmerzperioden sind Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzengelds, nicht aber das einzige Kriterium (RS0122794). Auch wenn sich insbesondere in der außergerichtlichen Schadensregulierungspraxis ein „Tagessatzsystem…
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