Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist nicht in allen Fällen gleich und bestimmt sich nach deren Zweck. Das gilt auch für die Frage, ob die Vorlage der Rechnungsbelege dazu gehört, worüber jedoch bereits im Prozess abzusprechen ist.
… 1 erster Fall EGZPO ist es, den Berechtigten in die Lage zu versetzen, Leistungsansprüche gegen den Rechnungslegungspflichtigen festzustellen und geltend zu machen ( RS0106851 [T1]; RS0035044 [T7]; vgl auch RS0019529 ). Der Umfang der Rechnungslegungspflicht ist daher nach der Natur des Geschäfts und den Umständen des Einzelfalls bzw nach der Verkehrsübung zu…
…Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist daher nicht in allen Fällen gleich, sondern ist nach ihrem konkreten Zweck einzelfallbezogen zu beurteilen (RIS Justiz RS0019529 [T7]; RS0035044). Ob eine formell vollständige Rechnung gelegt wurde, ist ebenfalls eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, die im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs…
…RIS Justiz RS0126737). Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist daher nicht in allen Fällen gleich, sondern ist nach ihrem konkreten Zweck einzelfallbezogen zu beurteilen (RIS Justiz RS0035044; RS0019529 [T7]). Eines solchen Anspruchs bedarf es daher dann nicht, wenn der Berechtigte die erforderlichen Daten schon anderweitig in Erfahrung bringen konnte (RIS Justiz RS0034907…
…Ob 34/15d Rz 2). Die Informationspflicht ist daher nicht in allen Fällen gleich, sondern muss nach ihrem konkreten Zweck einzelfallbezogen beurteilt werden ( RS0035044 ; RS0019529 [T7]). [12] 4.3 Diesen Fragen kommt aber – vom Fall der Fehlbeurteilung abgesehen – keine über diesen hinausgehende und iSd § 502…
…RS0019529). Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist daher nicht in allen Fällen gleich, sondern ist nach ihrem konkreten Zweck einzelfallbezogen zu beurteilen (RIS Justiz RS0019529 [T7]; RS0035044). 2. Eine Rechnungslegung ist als unvertretbare Handlung nach § 354 EO zu erzwingen. Über Inhalt und Umfang der Rechnungslegungspflicht ist allerdings bereits im Prozess…
…Zahlungsansprüche gegen den Beklagten zu ermitteln (3 Ob 134/04h; 8 ObA 9/22i). Ihr Umfang richtet sich nach dem Verkehrsüblichen (RS0035044; RS0106851 [T4]; 2 Ob 220/21y). Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung umfasst nach der Rechtsprechung neben den Informationen zur Ermittlung des Anspruchs auch Angaben, die…
…19z zur Auskunft über das Nachlassvermögen). [15] 2.3. Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist nicht in allen Fällen gleich und bestimmt sich nach deren Zweck (RS0035044). Zweck der Rechnungslegungspflicht ist es, den Berechtigten in die Lage zu versetzen, seine Ansprüche gegen den Verpflichteten feststellen und geltend machen zu können (vgl RS0019529…
…vollständige Rechnung gelegt wurde, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, die im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufwirft (RS0035044 [T6]). Die Vorinstanzen haben mit ihrer Rechtsansicht, dass die bloße Behauptung des Klägers, es seien keine Nettohauptmietzinseinnahmen erzielt worden, weil sie zur Darlehenstilgung verwendet worden…
…Umfang der Rechnungslegungspflicht richten sich aber ebenso nach den Umständen des Einzelfalls (RS0019529 [T7]) wie die Frage, ob bereits eine formell vollständige Rechnung gelegt wurde (RS0035044 [T6]). [7] Eine unvertretbare Fehlbeurteilung zeigt der Beklagte auch im Zusammenhang mit der Erfüllung des Rechnungslegungsanspruchs nicht auf. Vielmehr unterlässt er jede Auseinandersetzung mit dem…
…Vorlage von Belegen aus dem geschaffenen Titel nicht hervorgeht, sodass die Beklagte zur Belegübermittlung ohnehin nicht verpflichtet ist (3 Ob 264/06d; vgl RS0035044). [6] 6. Insgesamt war die außerordentliche Revision damit zurückzuweisen.…
…§ 510 Abs 3 ZPO). Begründung: Inhalt und Umfang der Rechnungslegungspflicht richten sich ebenso nach den Umständen des Einzelfalls (RIS Justiz RS0019529 [T7], RS0035044 [T6] ua) wie die Frage, ob eine formell vollständige Rechnung bereits gelegt wurde (9 ObA 57/13t; 8 ObA 58/12f…
…2 Abs 1 ASGG). Begründung: 1. Inhalt und Umfang der Rechnungslegungspflicht richten sich ebenso nach den Umständen des Einzelfalls (RIS Justiz RS0019529 [T7], RS0035044 [T6]) wie die Frage, ob eine formell vollständige Rechnung bereits gelegt wurde (9 ObA 57/13t; 8 ObA 58/12f). Die…
…nach der Natur des Geschäfts und den Umständen des Einzelfalls nach der Verkehrsübung zu beurteilen (RIS-Justiz RS0019529 [T7]) bzw nach seinem Zweck (RIS-Justiz RS0035044). Dass ein völlig gleichartiger Sachverhalt vom Obersten Gerichtshof noch nicht entschieden wurde, begründet noch nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0107773). 2. …
…Parteien besteht (RIS-Justiz RS0034986; RS0034960); der Inhalt der Rechnungslegungspflicht wiederum ist nicht in allen Fällen gleich und bestimmt sich nach deren Zweck (RIS-Justiz RS0035044). 9.1 Ein auf die Erwirkung vertretbarer Handlungen gerichtetes Rechnungslegungsbegehren ist in einer eine Exequierbarkeit ermöglichenden Weise zu spezifizieren, weil über Inhalt und Umfang der Rechnungslegungspflicht…
…sich aber ebenso nach den Umständen des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0019529 [T7]) wie die Frage, ob eine formell vollständige Rechnung bereits gelegt wurde (RIS-Justiz RS0035044 [T6]). Insbesondere eine Frage des Einzelfalls betrifft der von der Revision angesprochene Punkt, ob der Zweck der Rechnungslegung die Vorlage von Belegen erfordert (RIS-Justiz…
…Zweck der Auskunftserteilung und hängt davon ab, ob das durch den Auskunftsanspruch geschützte Interesse des Berechtigten ansonsten nicht oder zumindest nicht vollständig befriedigt werden könnte (RS0035044 [T4]). [26] Auch der Anspruch auf Auskunft über Schenkungen dient der Pflichtteilsberechnung oder zumindest der Einschätzung der Höhe nach. Der Pflichtteilsberechtigte soll den Gegenstand und…
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