Die Höhe der Mitverschuldensquote wegen Verletzung der Anlegungspflicht von Sicherheitsgurten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; dabei betrachten die Gesetzesverfasser die Verletzung dieser Pflicht im Regelfalle offensichtlich als leichten Verstoß mit geringem Schuldgehalt.
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