Sinn der Bestimmungen über die aktorische Kaution ist es, den inländischen Beklagten gegen die Gefahr zu schützen, daß er von einem ausländischen Kläger, der ihn erfolglos in Anspruch genommen hat, keinen Prozeßkostenersatz erlangt.
…sachfälligen Kläger (RZ 1983/69 ua; zuletzt 4 Ob 511/96 = ÖBA 1996, 719 = ZfRV 1996, 192; RIS Justiz RS0036212). Sie trifft Kläger, die Ausländer sind und - wie hier die zweitklagende Partei - im Inland keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben (2 Ob 593/95 = RZ…
…den Beklagten soll sich dieser aus dem Deckungsfonds exekutiv befriedigen können; eine Prozesskostensicherheit soll damit insgesamt vor missbräuchlicher oder kostenverursachender Rechtsanmaßung durch ausländische Kläger schützen ( RS0036212 [insb T2, T3]). [20] Ist aber – wie hier – ein Kläger von der Verpflichtung zum Erlag einer Prozesskostensicherheit befreit, dann besteht keine Rechtsgrundlage für…
…inländischen Beklagten vor der Gefahr zu schützen, dass er von einem ausländischen Kläger, der ihn erfolglos in Anspruch genommen hat, keinen Prozesskostenersatz erlangt (RIS-Justiz RS0036212). Diese Verpflichtung zum Erlag einer Prozesskostensicherheit bzw zur Ablegung des Paupertätseids entfällt für die klagende Partei aber etwa dann, wenn die Entscheidung über die Prozesskosten…
…der letztlich obsiegende Beklagte die ihm zugesprochenen Kosten tatsächlich ersetzt bekommt ( Schindler/Schmoliner in Kodek/Oberhammer , ZPO-ON § 57 ZPO Rz 1; RS0036212). Nach Ansicht des erkennenden Senats liegt es im vorliegenden Fall daher nahe, für die durch einen solchen Antrag verursachten Kosten als Bemessungsgrundlage – wie…
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