Monatliche Schmerzengeldrente von rechnungsmäßig S 1200,-- zusätzlich zu einem bereits zuerkannten Kapitalbetrag von S 360000,-- bei Vorliegen folgender besonderer Gründe: zwölf Wochen qualvoller Zustand, vierzehn Wochen Lebensgefahr, ein Jahr dauernde schwere Schmerzen, 2/3 des zweiten Jahres schwere Schmerzen, vom dritten Jahr an für alle Zukunft zu etwa fünfzig Prozent dauernde schwere Schmerzen.
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