Der Tatbestand der List iS des § 870 ABGB setzt keine Schädigungsabsicht voraus, er wird daher auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vertrag dem Irrenden zum Vorteil gereicht ( vgl Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV S 110 ).
…Vertragsteil aber unbekannter Tatsachen gelegen sein (RIS-Justiz RS0014816); der Tatbestand der List (im Sinne des § 870 ABGB) setzt Schädigungsabsicht nicht voraus (RIS-Justiz RS0014800). Ob eine Obliegenheitsverletzung vorsätzlich, also mit Wissen und Willen, verletzt wurde, ist eine Tatfrage, an deren Beurteilung durch die Vorinstanzen der Oberste Gerichtshof gebunden ist…
…aber unbekannter Tatsachen gelegen sein (RIS Justiz RS0014816); der Tatbestand der List (im Sinne des § 870 ABGB) setzt Schädigungsabsicht nicht voraus (RIS Justiz RS0014800). Ob eine Obliegenheitsverletzung vorsätzlich, also mit Wissen und Willen, verletzt wurde, ist eine Tatfrage, an deren Beurteilung durch die Vorinstanzen der Oberste Gerichtshof gebunden ist…
…annehmen wird, wenn er (vollständig) die Wahrheit sagt (7Ob117/24t, 7 Ob 218/23v mwN). Schädigungsabsicht des Versicherungswerbers ist nicht erforderlich (RIS Justiz RS0014800). Mit der Behauptung, D* B* habe die Fragen nach seinem Dafürhalten richtig beantwortet, geht die Rüge nicht von den Urteilsfeststellungen aus. Aber auch die Argumentation…
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