Die tatsächliche oder vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit.
…Wiedergabe von Parteivorbringen ist weder eine Aktenwidrigkeit noch ein Verfahrensmangel verbunden, weil die richtige oder unrichtige Wiedergabe von Vorbringen per se unwesentlich ist (RIS-Justiz RS0041814; RS0043203 [T8 und T9]). Vielmehr handelt es sich dabei letztlich um eine unrichtige rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts, weil getroffene Feststellungen – die als überschießend…
…des Prozessvorbringens einer Partei in der angefochtenen Entscheidung für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung ist und diesen Rechtsmittelgrund nicht verwirklicht (RIS-Justiz RS0041814). 4. Beim auf ein bestimmtes Zuwiderhandeln gestützten Exekutionsantrag ist wie auch über weitere Strafanträge allein der dazu vorgebrachte Sachverhalt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der…
…darauf beruft, das Gericht zweiter Instanz habe „Parteienvorbringen unrichtig wiedergegeben". Dadurch wird der genannte Revisionsgrund nämlich jedenfalls nicht verwirklicht (stRsp; RIS-Justiz RS0007388 [T3]; RS0041814; RS0043324 [T6]; RS0043402). Gleiches gilt auch für die gerügte Verletzung des Überraschungsverbotes, weil die Revision nicht aufzeigt, welches Vorbringen der Beklagten im Falle einer diesbezüglichen…
…Feststellungsmangel mit der Begründung verwarf, ein solches Vorbringen sei in erster Instanz nicht erstattet worden, stellt zwar entgegen den Revisionsausführungen keine Aktenwidrigkeit dar (RIS Justiz RS0041814). Ein solcher Vorgang kann allerdings einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen (RIS Justiz RS0041814 [T8]). Letzteres ist hier der Fall. 5.3. …
…unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit (RIS Justiz RS0041814). Die von den Vorinstanzen angenommene Außerstreitstellung bezieht sich eindeutig erkennbar nur auf den tatsächlichen Sachverhalt (mehrmalige Anzeigen des Beklagten in einem Kalenderquartal), nicht jedoch auf…
…kann daher im Revisionsrekurs nicht releviert werden (RIS Justiz RS0043125). Eine allfällige unrichtige Wiedergabe eines Prozessvorbringens alleine vermag eine relevante Aktenwidrigkeit nicht darzustellen (RIS Justiz RS0041814). Insgesamt vermag der außerordentliche Revisionsrekurs jedenfalls keine erhebliche Rechtsfragen iSd § 62 Abs 1 AußStrG darzustellen.…
…in Rechberger2 , Rz 4 Abs 2 zu § 503 ZPO bzw Rz 4 zu § 496 ZPO; RIS-Justiz RS0041814; RS0043203 [T8 und T9]; zuletzt: 10 ObS 228/02f). Eine solche läge nämlich nur dann vor, wenn dem Urteil des Berufungsgerichtes in einem…
…unzutreffende Auslegung oder die gänzliche Übergehung von Tatsachenbehauptungen oder sonstigen Parteivorbringens im Urteil des Berufungsgerichts kann aber allenfalls eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen (RIS-Justiz RS0041814 [T8]). 3.1 Eine solche sieht die Revisionswerberin dadurch verwirklicht, dass das Berufungsgericht ausgehend von einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer zur Zahlung des halben…
… 3 Satz 3 ZPO): Die Auslegung von Prozessvorbringen der Parteien ist nämlich als Wertungsvorgang und (rechtliche) Schlussfolgerung nicht geeignet, eine Aktenwidrigkeit zu begründen (RS0041814; 10 Ob 6/24s mwN). 2. Verletzung der Aufklärungspflicht [15] 2.1. Die Aufklärungspflicht des Arztes umfasst die Pflicht, den Patienten über…
…unrichtige rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts begründen, insbesondere wenn es ein bestimmtes Tatsachenvorbringen für nicht erstattet hält und daher Feststellungen zu diesem Thema für entbehrlich erachtet (RS0041814 [T8]; Lovrek in Fasching/Konecny ³ IV/1 § 503 ZPO Rz 122; Kodek in Rechberger/Klicka , ZPO 5 § 503 Rz…
…– und nicht im Wege einer Entscheidungsberichtigung – geltend gemacht werden können; die gilt auch für die behauptete unrichtige Auslegung des Vorbringens der Antragstellerin (vgl RS0041814 [T8]). Auf einen Rekurs gegen die Bußgeldentscheidung haben die Antragsgegnerinnen aber verzichtet. Warum deren Berichtigung deshalb ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 419 ZPO…
…behauptete unrichtige Wiedergabe ihres Vorbringens durch das Rekursgericht, sie stütze ihren Verjährungseinwand auf ein Verhalten des Nebenintervenienten als ehemaligen Rechtsvertreter der Kläger, begründet keine Aktenwidrigkeit (RS0041814). Die vom Rekursgericht im Einzelfall (RS0042828) vorgenommene Auslegung ihres Vorbringens ist im Übrigen auch vertretbar. [2] 2. Eine Bindungswirkung ist nur eine mögliche Folge…
…kurz zu erwidern, dass selbst in der tatsächlich oder vermeintlich unrichtigen Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei nach ständiger Rechtsprechung keine Aktenwidrigkeit liegen kann (RIS-Justiz RS0041814). Nur soweit die Revisionswerberin in ihrer Rechtsrüge geltend macht, das Berufungsgericht hätte bei richtiger Bewertung des Entscheidungsgegenstandes aussprechen müssen, dass die Berufungsentscheidung "zur Gänze revisibel…
…selbst die unrichtige Wiedergabe, unzutreffende Auslegung oder auch das gänzliche Übergehen von Tatsachenbehauptungen oder sonstigem Parteivorbringen im Urteil des Berufungsgerichts keine Aktenwidrigkeit darstellt (RIS-Justiz RS0041814 [T8]). I.2.1 Die Streitteile haben den Werkvertrag nach dem 31. 12. 2001 abgeschlossen, weshalb die §§ 922 ff iVm…
…unrichtige Auslegung oder Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit (RS0041814). B. Im Revisionsverfahren ist vorrangig strittig, ob die im Rahmen der vereinbarten Kapitalmarktanpassung vorgesehene Mindestzinsklausel der Prüfung nach § 879 Abs 3 ABGB…
…3 ZPO; sie kann allenfalls – wenn das Berufungsgericht Vorbringen übersehen oder missverstanden hat – zu einer Mangelhaftigkeit oder einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung geführt haben (RS0041814 [T8]; RS0043402 [T5]). Soweit die Vorinstanzen daher davon ausgegangen sind, dass die Beklagte kein Vorbringen dazu erstattet hat, dass die vorprozessuale Bestellung des Sachverständigen im…
…begründen, weil der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit (§ 503 ZPO) nicht vorliegt, wenn Parteivorbringen tatsächlich oder vermeintlich unrichtig im angefochtenen Urteil wiedergegeben werden (RIS Justiz RS0041814). 6. Den behaupteten Verfahrensmangel des Berufungsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof geprüft, er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). 7. …
…wurden nicht bekämpft, das Rekursgericht hatte sie daher zugrundezulegen. Die – im Ü brigen einzelfallabhängige (RS0042828) – Auslegung von Einwendungsvorbringen kann keine Aktenwidrigkeit verwirklichen (vgl RS0041814). [8] 3. Nach § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 52 Abs 2 WEG und § 37 Abs …
…Rechtssache nicht gehindert werden kann (vgl RS0040415). 10. Die komprimierte Darstellung des Verfahrensgangs durch das Rekursgericht ist nicht geeignet, eine Aktenwidrigkeit zu begründen (vgl RS0041814 [T6] zur Wiedergabe des Parteienvorbringens). 11. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsrekursverfahrens gründet sich auf §§ 41, 50 ZPO. Der Kläger…
…oder auch bloß vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Parteienvorbringens durch das Berufungsgericht bildet keine Aktenwidrigkeit iSd § 503 Z 3 ZPO (stRsp; RIS Justiz RS0041814; Kodek aaO § 503 Rz 4 mwN). Die Geltendmachung aufgrund unrichtiger Rechtsansicht unterlassener Feststellungen (sekundäre Feststellungsmängel) bildet den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen…
…geltend macht. 1. Abgesehen davon, dass eine tatsächlich oder vermeintlich unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil keine Aktenwidrigkeit begründet (vgl RIS Justiz RS0041814), hat das Berufungsgericht den Verjährungseinwand der Beklagten in seiner rechtlichen Beurteilung ohnedies nicht nur auf die Wohnbeiträge bezogen, die nicht mehr Gegenstand des zweiten Rechtsgangs…
…der Beklagten zu einem „Zusammenspiel der Kräfte“ ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Berufungsentscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit (RIS-Justiz RS0041814). 2. Nach den Feststellungen wurde der Reparaturauftrag von der Beklagten erteilt; ein Einwand, dass der Reparaturauftrag aufgrund eines Vollmachtsmangels unwirksam sei, wurde von der Beklagten…
…in das Gebiet der irrevisiblen Beweiswürdigung (RIS Justiz RS0043163). Die tatsächliche oder vermeintlich unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei stellt keine Aktenwidrigkeit dar ( RIS Justiz RS0041814). Der Revisionsrekurs war daher als unzulässig zurückzuweisen.…
…des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung nämlich ohne Bedeutung und es liegt darin keine Aktenwidrigkeit (RIS-Justiz RS0041814; 4 Ob 122/12p; 9 Ob 40/12s). Eine solche wäre nur dann gegeben, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen worden…
…oder sonstigen Parteivorbringens im Urteil des Berufungsgerichts stellt zwar keine Aktenwidrigkeit dar, kann allerdings einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen (RIS-Justiz RS0041814 [T8]; Zechner in Fasching/Konecny ², § 503 ZPO Rz 166). Letztgenannter Revisionsgrund liegt auch hier vor, weil das Berufungsgericht gerade infolge Nichtberücksichtigung…
… 3.2 und 3.3 der berufungsgerichtlichen Entscheidung richtet, sind die Ausführungen reine Beweisrügen, die im Revisionsverfahren nicht wirksam erhoben werden können (RIS Justiz RS0042762, RS0117019, RS0041814). Die Revision wendet sich gegen Punkt 4.1 der Entscheidung. Darin vertritt das Berufungsgericht die Ansicht, dass sich die Kläger im Rechtsstreit nie auf ein…
…der rechtlichen Beurteilung unterzogen wurde (RS0043347 [T1]). Demgegenüber kann die unrichtige Wiedergabe, unzutreffende Auslegung oder gänzliche Übergehung von Tatsachenbehauptungen oder sonstigen Parteivorbringens einen Verfahrensmangel begründen (RS0041814 [T8]). Einen solchen spricht die Revisionsrekurswerberin der Sache nach auch an, wenn sie geltend macht, sie habe sich „in pauschaler Art und Weise“…
…Kläger beteiligte sich am Rekursverfahren nicht. I. Die - hier tatsächlich vorliegende - unrichtige Wiedergabe des Parteivorbringens des Beklagten (zur Verjährung) stellt keine Aktenwidrigkeit dar (RIS Justiz RS0041814), sondern ist im Rahmen der Behandlung der Rechtsrüge des Beklagten aufzugreifen (RIS Justiz RS0041814 [T8], Kodek in Rechberger , ZPO³ § 503 Rz 18). II…
…unzutreffende Auslegung oder gänzliche Übergehung von Tatsachenbehauptungen oder sonstigem Parteivorbringen im Urteil des Berufungsgerichts kann einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung (RIS Justiz RS0041814 [T8]), jedoch entgegen der Meinung der Klägerin keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO begründen (3 Ob …
…Feststellungsmangel") bewirken (Kodek aaO, Rz 4 Abs 2 zu § 503 ZPO mwN bzw Rz 4 zu § 496 ZPO; SZ 70/99; RIS-Justiz RS0041814, RS0043203 [T8 und T9], RS0043271; 3 Ob 290/00v; 3 Ob 281/01x; zuletzt: 7 Ob 51/01b und 10 ObS 80/02s). Die außerordentliche…
…Revisionsrekurswerber zwar keine Aktenwidrigkeit darstellt; sie kann allerdings einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen (3 Ob 280/06g = RIS Justiz RS0041814 [T8]; Kodek in Rechberger aaO § 503 Rz 18; Zechner in Fasching/Konecny2 § 503 ZPO Rz 166 mwN). Nach…
…der Ö-Normen bezogen habe. Die behauptete Aktenwidrigkeit, die in einem unrichtigen Erkennen des Vorbringens der Parteien gelegen sein soll, liegt nicht vor (RIS-Justiz RS0041814). Der Haftrücklass oder die Haftrücklassgarantie sollen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ganz offensichtlich die Gewährleistungsansprüche sichern und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des…
…unzutreffende Auslegung oder die gänzliche Übergehung von Tatsachenbehauptungen oder sonstigen Parteienvorbringens im Urteil des Berufungsgerichts könnte daher allenfalls eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen (RIS Justiz RS0041814 [T8]). Die Frage, ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, bildet eine Frage des Einzelfalls, der zur…
…Tatsachenbehauptungen oder sonstigem Parteivorbringen im Urteil des Berufungsgerichts ist zwar keine Aktenwidrigkeit, kann allerdings einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen (RIS Justiz RS0041814 [T8]). Die Revisionswerber rügen aber zu Recht, dass das Berufungsgericht ein echtes Alternativklagebegehren (s dazu 9 Ob 353/98x; Fasching in Fasching / Konecny 2 §…
…nicht auf: 1. Abgesehen davon, dass eine tatsächlich oder vermeintlich unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil keine Aktenwidrigkeit begründet (RIS Justiz RS0041814), hat das Berufungsgericht seiner rechtlichen Beurteilung ohnedies das tatsächliche Vorbringen des Klägers zugrunde gelegt und dazu ausgeführt, dass eine in einer Verhandlungsniederschrift der Behörde festgehaltene…
…Wiedergabe, unzutreffende Auslegung oder gänzliche Übergehung von Parteivorbringen im Berufungsurteil kann jedoch einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung nach sich ziehen (RIS Justiz RS0041814 [T8]). 2. Für den Kläger wäre allerdings auch dann nichts zu gewinnen, wenn man sein Vorbringen im Schriftsatz ON 10 entgegen der Ansicht…
…von krasser, hier keinesfalls vorliegender Fehlbeurteilung abgesehen keine erhebliche Rechtsfrage (3 Ob 336/99d). Die unrichtige Wiedergabe von Parteivorbringen bewirkt ebenfalls keine Aktenwidrigkeit (RIS-Justiz RS0041814, zuletzt 7 Ob 136/07m mwN; RS0043203 [T8 und T9], zuletzt 7 Ob 245/03k; Kodek aaO § 503 Rz 18). Selbst wenn in der…
…ZPO begründen. Sie kann allenfalls – wenn das Berufungsgericht Vorbringen übersehen oder missverstanden hat – zu einer Mangelhaftigkeit oder einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung geführt haben (RS0041814 [T8]; RS0043402 [T5]). Eine allfällige unrichtige rechtliche Beurteilung ist im Rahmen dieses Revisionsgrundes zu behandeln. [17] 2. Richtig ist, dass dann, wenn sich das…
…geprüft, liegt jedoch nicht vor. Durch die Nichtbeachtung oder Nichterwähnung einer Parteienbehauptung, eines Vorbringens oder eines Beweismittels wird der Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit nicht verwirklicht (RS0043402; RS0041814). Eine unrichtige Wiedergabe des Parteienvorbringens begründet nicht den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO, sie kann allenfalls – wenn das…
…des Rechtsmittels oder die unrichtige Auslegung des Parteivorbringens durch das Gericht zweiter Instanz können daher keine Aktenwidrigkeit begründen (vgl 3 Ob 155/05y; RIS-Justiz RS0041814). 2. Zur Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens: Die Antragstellerin verweist „zur Begründung dieses Rekursgrundes (....) auf all jene Teile der Rechtsmittelbegründung zur unrichtigen rechtlichen Beurteilung (....), aus denen…
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