4Ob324/00a—OGH Entscheidung
13. Februar 2001
…in der Lage war, seinerseits rechtzeitig ausreichende Nachprüfungen über irrtumsrelevante Umstände vorzunehmen (Krejci aaO Rz 85 mwN aus der Rechtsprechung; SZ 64/190, RIS-Justiz RS0016245). Abgesehen davon, dass die Klägerinnen keine Umstände dargetan haben, weshalb der Ausschluss der Irrtumsanfechtung unwirksam sein könnte, wäre es ihnen auch unschwer möglich gewesen, Aufklärung…