Das Eventualbegehren ist ein in der Klage oder während des Rechtsstreites gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird.
…Nach Lehre und Rechtsprechung besteht kein Zweifel an der Zulässigkeit eines Eventualbegehrens, das in der Klage oder während des Rechtsstreits gestellt werden kann (RIS Justiz RS0037585 ua). Es darf aber stets nur eine innerprozessuale Bedingung sein, von deren Eintritt es abhängen soll, ob das Eventualbegehren überhaupt Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung…
…abgeleitete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens insgesamt nicht gegeben ist. 8.1 Über Eventualbegehren ist nur dann abzusprechen, wenn das Hauptbegehren zurück- oder abgewiesen wurde (RIS Justiz RS0037585; RS0037615 [T1]). Hat das Gericht erster Instanz dem Hauptbegehren stattgegeben und ändert das Berufungsgericht diese Entscheidung dahin, dass das Hauptbegehren abgewiesen wird, so hat es…
… 165/1 aufgrund der Zusage vom Jänner 1999 stattgegeben wird, ist über das diesbezügliche Eventualbegehren (Weg über Grundstück 165/2) nicht abzusprechen (vgl RS0037585 [insb T11]). 4.1. Soweit sich die Revision gegen die Abweisung des Begehrens auf Einräumung von Leitungsrechten über Grundstück 163/1 wendet, hat das…
…Klägerin 1. Das Eventualbegehren ist ein Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängt, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird (RIS-Justiz RS0037585, vgl auch RS0074353). Aus diesem Grund ist über ein Eventualbegehren nicht zu entscheiden, wenn dem Hauptbegehren ohnehin stattgegeben wird (RIS-Justiz RS0037625, vgl auch RS0037611…
…Verhandlung und Entscheidung über das Hilfsbegehren hängt somit von der zulässigen innerprozessualen Bedingung ab, dass ein unbedingt gestelltes Hauptbegehren zurück oder abgewiesen wird (RIS Justiz RS0037585; Fasching in Fasching/Konecny ² III § 227 Rz 6; Rechberger/Klicka in Rechberger 4 § 226 Rz 6). Die Entscheidung…
…setzt voraus, dass zunächst über das Hauptbegehren und, wenn in weiterer Reihenfolge mehrere Eventualbegehren gestellt wurden, zunächst über die vorangehenden Eventualbegehren entschieden wird (RIS-Justiz RS0037585; Rechberger/Klicka in Rechberger 4 § 226 Rz 6). Im vorliegenden Fall wurden in wertender Reihenfolge zwei Eventualbegehren gestellt. Das Erstgericht hatte demnach…
…zwar ein Eventualbegehren, also ein Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird (RIS Justiz RS0037585; vgl auch RS0074353), zulässig, nicht aber ein alternatives Klagebegehren, womit dem Gericht die Auswahl überlassen wird, welchem Begehren es stattgibt (RIS Justiz RS0119632; zuletzt 1…
…7. 3. 2019 lagen – zulässige – Eventualbegehren vor, die nur für den Fall der Erfolglosigkeit der erstrangigen Ansprüche erhoben wurden (vgl RS0074353; RS0037585), danach nur mehr ein – unschlüssiges – Hauptbegehren, bei dem die zwischenzeitig in eventu geltend gemachten Ansprüche wiederum gleichrangige Teile des Begehrens waren. [27] 6…
…ist schon deshalb zulässig, weil das Rekursgericht von der zu Eventualbegehren ergangenen Rechtsprechung (9 Ob 39/03f in RIS Justiz RS0110359[T4] bzw RS0037585[T8]) abgegangen ist; er ist auch berechtigt. Den Vorinstanzen ist dahin beizupflichten, dass im vorliegenden Eventualbegehren eine Klageänderung iSd § 235 ZPO gelegen ist…
…oder während des Rechtsstreits gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird (RIS Justiz RS0037585). Bei einem Eventualbegehren handelt es sich um eine Eventualklagenhäufung, bei der ein Klageanspruch erstrangig und ein anderer Klageanspruch nur für den Fall der Erfolglosigkeit des…
…Ob 170/01p). Grundsätzlich kann ein Eventualbegehren nicht nur für den Fall der Ab sondern auch der Zurückweisung des Hauptbegehrens gestellt werden (RS0110359 [T4]; RS0037585 [T1, T8]). Allerdings sind Eventualbegehren an sich nur dann zulässig, wenn über sie in derselben Verfahrensart zu verhandeln ist (RS0037665). Im Fall einer wegen Verschiedenheit…
…auf Zahlung von 3,250.000 S aus dem Titel Mängelbehebungskosten als Hauptbegehren; die übrigen Begehren als Eventualbegehren aufzufassen sind (vgl dazu auch RIS Justiz RS0037585; RS0037657; RS0037604). Allerdings steht der Kläger noch in der außerordentlichen Revision auf dem Standpunkt, er habe gerade kein Eventualbegehren erhoben. Tatsächlich kann aber das zuletzt…
…und Entscheidung über das Hilfsbegehren hängt somit von der zulässigen innerprozessualen Bedingung ab, dass ein unbedingt gestelltes Hauptbegehren zurück- oder abgewiesen wird (RIS Justiz RS0037585; Fasching aaO § 227 ZPO Rz 6; Rechberger aaO). Ein solches Hilfsbegehren ist, weil es dem unter 1. erwähnten Bestimmtheitsgebot entspricht, zulässig ( Fasching…
…ZPO² Rz 114 zu § 226; Rechberger/Frauenberger in Rechberger, ZPO² Rz 6 zu § 226; RIS Justiz RS0037585, RS0074353). Im vorliegenden Fall hat die anwaltlich vertretene Klägerin das vom Erstgericht bejahte, vom Berufungsgericht verneinte Eventualbegehren gerade und ausdrücklich für den Fall erhoben, dass…
…auch abzusprechen hatte (RIS Justiz RS0042305 [T5, T7]). Da über das Eventualbegehren nur dann abzusprechen ist, wenn das Hauptbegehren zurück oder abgewiesen wurde (RIS Justiz RS0037585; RS0037615 [T1]) und das Berufungsgericht im vorliegenden Fall das dem Hauptbegehren stattgebende Urteil des Erstgerichts aufgehoben hat, liegt dieser Ausnahmefall nicht vor. Dem Berufungsgericht ist…
…während des Rechtsstreits ein Eventualbegehren gestellt, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird (RIS Justiz RS0037585). Es handelt sich um eine Eventualklagehäufung, bei der ein Klageanspruch erstrangig und ein anderer Klageanspruch nur für den Fall der Erfolglosigkeit des erstrangigen Anspruchs gestellt…
…Verhandlung und Entscheidung über das Hilfsbegehren hängt somit von der zulässigen innerprozessualen Bedingung ab, dass ein unbedingt gestelltes Hauptbegehren zurück- oder abgewiesen wird (RIS-Justiz RS0037585; Fasching in Fasching/Konecny² III § 227 ZPO Rz 6; Rechberger/Klicka in Rechberger³ § 226 ZPO Rz 6). Ein solches Hilfsbegehren ist…
…Eventualbegehren jedenfalls im Zweifel (vgl OGH 16. 5. 1991 6 Ob 543/91) von der Bedingung der gänzlichen Abweisung des Hauptbegehrens abhängig ist (RIS-Justiz RS0037585 mwN anders nur zu getrennten Schäden 5 Ob 280/98g; Rechberger/Frauenberger in Rechberger ZPO2 § 226 Rz 6), vermag die Revision keine erhebliche Rechtsfrage…
…die Beklagte als unbillig. Das diesbezügliche Begehren war daher spruchmäßig abzuweisen. Eine gesonderte Abweisung des Eventualbegehrens findet bei Stattgebung des Hauptbegehrens nicht statt (RIS-Justiz RS0037585). Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 40, 50 ZPO iVm § 351 Abs 3 EO. Das dreistufige Teilungsverfahren besteht aus…
…Anlassfall keine (kumulierte) Klagenhäufung vor (vgl dazu 4 Ob 105/19y), sondern der Kläger hat zusätzlich zu seinem Hauptbegehren zwei Eventualbegehren (vgl dazu RS0037585) erhoben. Bei einem Eventualbegehren handelt es sich um eine Eventualklagenhäufung, bei der ein Klagsanspruch erstrangig und ein anderer Klagsanspruch nur für den Fall der Erfolglosigkeit…
…Revisionen daher im spruchgemäßen Umfang teilweise Folge zu geben. [46] Da dem zum ersten Spruchpunkt gestellten Hauptbegehren stattgegeben wird, entfällt eine Entscheidung über das Eventualbegehren (RS0037585). [47] Die Kostenentscheidung hat sich das Erstgericht gemäß § 52 Abs 3 ZPO vorbehalten.…
…Teil des Hauptbegehrens. Da ein Eventualbegehren ein Begehren ist, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängt, dass dem Hauptbegehren nicht stattgegeben wird (RIS-Justiz RS0037585; RS0074353; vgl aber 7 Ob 46/15p zum Vorgehen bei Unzuständigkeit für das Eventual [zahlungs-]begehren) und über ein Eventualbegehren also gar nicht…
…hier - während des Rechtsstreits gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird (RIS-Justiz RS0037585; RS0037470; RS0037675; RS0110359). Es darf nur erledigt werden, wenn das Hauptbegehren ab- oder zurückgewiesen worden ist (7 Ob 23/03p, 9 ObA 110/04y ua…
…alternativen Klagenhäufung ist auf das Eventualbegehren überhaupt nur für den Fall einzugehen, dass die klagende Partei mit dem Hauptbegehren nicht (zur Gänze) durchdringt (RIS Justiz RS0037585; 8 ObA 231/99z; 9 ObA 110/04y). Das vorliegende Eventualbegehren ist so zu deuten, dass für den bestimmt bezeichneten Zeitraum der…
…Die Verhandlung und Entscheidung über das Hilfsbegehren hängt von der zulässigen innerprozessualen Bedingung ab, dass ein unbedingt gestelltes Hauptbegehren zurück- oder abgewiesen wird (RIS Justiz RS0037585; Fasching in Fasching/Konecny ² III § 227 ZPO Rz 6; Rechberger/Klicka in Rechberger ³ § 226 ZPO Rz …
…der identen Wertungserwägungen ohne Weiteres übertragen lassen. Über ein solches insgesamt daher unzulässiges Begehren könnte nicht meritorisch entschieden werden; es wäre sofort zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0037585 [T4]). Da das Rekursgericht die Antragstellerin mit dieser Rechtsauffassung nicht überraschen darf (statt vieler RIS-Justiz RS0037300) und überdies die Bedeutung des wiedergegebenen Vorbringens nicht…
…oder während des Rechtsstreits gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird (RIS Justiz RS0037585). Wurde dem Hauptbegehren des Klägers Folge gegeben, so entfällt damit die Voraussetzung, über ein Eventualbegehren zu entscheiden (RIS Justiz RS0037625). Erst nach vollständiger Entscheidung über…
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