7Ob14/18m—OGH Entscheidung
21. März 2018
…um die Gefahrenerhöhung anzulasten sein (insbesondere 7 Ob 129/10m mwN). Für das Vorliegen einer Gefahrenerhöhung trifft den Versicherer die Beweislast (RIS Justiz RS0043736, RS0080487). 3.3 Nach den Feststellungen versprach der Hersteller die Eignung des Verteilers für mechanische, elektrotechnische und chemische Extrembelastungen. Die Klägerin ging davon aus, das…