Bei Sittenwidrigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB und Wucher steht es dem verletzten Vertragspartner frei, das Geschäft als gültig oder ungültig zu behandeln. Er kann also auf das Recht der Anfechtung verzichten.
…auch neue Einreden rechtlicher Natur in der Revisionsinstanz nicht mehr vorgebracht werden, wenn die sie begründenden Tatsachen im Verfahren vor dem Erstgericht nicht erörtert wurden (RS0016446 [T6]; RS0016452; RS0016453). [7] Das Neuerungsverbot erstreckt sich aber nicht auf Rechtsfragen, wenn die hiezu erforderlichen Tatsachen bereits im Verfahren erster Instanz behauptet oder festgestellt…
…in erster Instanz nicht geltend gemacht; derartiges müsste aber vorgebracht werden und ist nicht von Amts wegen aufzugreifen (1 Ob 273/02g; RIS Justiz RS0016446; RS0016452). Die bloße Bestreitung einer Vertragspflicht ist für sich noch nicht sittenwidrig. Der diesbezügliche Einwand in der Rekursbeantwortung verstößt damit gegen das Neuerungsverbot des §…
…dass die Sittenwidrigkeit nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede wahrzunehmen ist, wobei Tatsachen vorzubringen sind, die die Sittenwidrigkeit begründen (stRsp; RIS-Justiz RS0016435, RS0016446, RS0016452, RS0016453; Bollenberger in KBB² § 879 ABGB Rz 28). Die erst im Rechtsmittelverfahren erhobene Einwendung stellt somit eine unzulässige Neuerung dar, auf die…
…eines Vertrags ist jedoch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede wahrzunehmen, wobei Tatsachen vorzubringen sind, die die Sittenwidrigkeit begründen (RIS Justiz RS0016435, vgl RS0016446 [T4], RS0016452). Die Ausführungen zu gröblichen Benachteiligungen im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB bilden somit eine unzulässige Neuerung (RIS Justiz RS0042025…
…folgende Nichtigkeit eines Vertrags sind jedoch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede wahrzunehmen, wobei Tatsachen vorzubringen sind, welche die Sittenwidrigkeit begründen (RS0016435; vgl RS0016446 [T4]; RS0016452). Wer die Nichtigkeit einer Freizeichnungsklausel wegen Sittenwidrigkeit behauptet hat also die tatsächlichen Umstände, aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten…
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