Bei der Prüfung der Berechtigung eines Antrages ist stets von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung des Antrages und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen (vgl SSt 36/50 ua).
…Beweisantrag ergänzende Vorbringen der Nichtigkeitsbeschwerde hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618, RS0099117). [8] Feststellungen sind nur insoweit mit Mängelrüge (Z 5) anfechtbar, als sie für die Schuld oder Subsumtionsfrage entscheidend sind (RIS Justiz RS0117499). Die…
…Das in der Rechtsmittelschrift zur Antragsfundierung nachträglich erstattete Vorbringen unterliegt dem sich aus dem Wesen dieses Nichtigkeitsgrundes ergebenden Neuerungsverbot und ist insoweit unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). [7] Indem sich die Mängelrüge (Z 5 erster und vierter Fall) gegen die Erwägungen der Tatrichter zur Glaubwürdigkeit des Opfers (insbesondere unter dem Aspekt…
…Rechtsmittel nachgetragenes, den Antrag ergänzendes Vorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618). [9] Die von der Mängelrüge vermisste (Z 5 vierter Fall) Begründung der den Schuldspruch 3 (mit )tragenden Feststellungen (US 6 und 9…
…6] Im Rechtsmittel nachgetragene Ausführungen zur Antragsfundierung haben angesichts des sich aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes ergebenden Neuerungsverbots auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618). [7] Entgegen der mit Mängelrüge (Z 5) zum Schuldspruch I vorgetragenen Kritik der Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) ließ das Erstgericht bei…
…RS0118444 ). Das den Antrag ergänzende Beschwerdevorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618 ). [6] Entgegen der zu 2./ des Schuldspruchs ausgeführten Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) haben sich die Tatrichter bei den Feststellungen zum Schädigungsvorsatz mit den…
…abgewiesen. Das in der Berufungsausführung erstmals erstattete Vorbringen zur Relevanz des Beweisantrags (ON 21, 3 ff) stellt eine im Nichtigkeitsverfahren unzulässige Neuerung dar (RIS-Justiz RS0099618) . Der Freispruch des Angeklagten hat die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg zwingend zur Folge (§ 366 Abs 1 StPO). Gegen eine Verweisung nach §…
… 4 und 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten G*. [4] Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider konnte der (durch Rechtsmittelvorbringen nicht ergänzbare; RIS Justiz RS0099618 [insb T17, T18]) Antrag auf Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zum Beweis dafür, dass L* sich die Verletzungen zu II/A/ „selbst zugefügt haben kann…
…5] Das den Antrag ergänzende Beschwerdevorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618 ). [6] Der Behauptung der Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) zuwider war es nicht erforderlich, im Rahmen der tatrichterlichen Beweiswürdigung auf jedes Detail der als…
…entscheidende Tatsache die Unwahrheit gesagt hätte (siehe aber RIS Justiz RS0120109 [T3]). [5] Im Rechtsmittel nachgetragenes, den Antrag ergänzendes Vorbringen ist ebenso unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618) wie die Kritik an der Begründung des abweislichen Zwischenerkenntnisses (RIS Justiz RS0116749). [6] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher gemäß § 285d Abs 1 StPO…
…5] Das nachträglich dazu im Rechtsmittel erstattete Vorbringen ist unbeachtlich, weil die Antragsberechtigung stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu prüfen ist (RIS Justiz RS0099132 [T6], RS0099618). [6] Die Mängelrüge bekämpft mit dem Einwand von Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) zwar nominell die Feststellungen zum diesbezüglichen objektiven und subjektiven Tatgeschehen (US…
…Rechtsmittel nachgetragenes, den Antrag ergänzendes Vorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618). [5] Die Mängelrüge (Z 5) zum Schuldspruch I richtet sich gegen die Feststellungen, wonach die Anwendung von Gewalt weder auf der objektiven noch…
…Grundlage für den rechtlichen Schluss auf Zurechnungs unfähigkeit ( § 11 StGB ) des Angeklagten zur Tatzeit gezielt hätte, trifft nach der (hierfür maßgeblichen: RIS Justiz RS0099618 ) Antragsformulierung (ON 27.1 S 12) nicht zu. [7] Entgegen dem Vorwurf der Mängelrüge hat das Schöffengericht die Gewaltanwendung leugnende Verantwortung des Beschwerdeführers nicht…
…unzulässige Erkundungsbeweisführung abzielte. Das ergänzende Vorbringen in der Nichtigkeitsbeschwerde unterliegt dem sich aus dem Wesen des Nichtigkeitsgrundes ergebenden Neuerungsverbot und ist daher unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618, RS0099117). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…RS0097540 [vor allem T4]). Die in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgetragenen Argumente als Versuch einer Antragsfundierung sind prozessual verspätet, damit unzulässig und unbeachtlich (RIS Justiz RS0099117 und RS0099618; Ratz , WK StPO § 281 Rz 325). Die allgemeinen Feststellungen zur inneren Tatseite (US 15, siehe auch 75 f) sind dem…
…WK-StPO § 281 Rz 330 f). Die in der Beschwerde enthaltenen Ergänzungen mit dem Zweck der Fundierung des Beweisantrags widersprechen dem Neuerungsverbot (RIS-Justiz RS0099618). Entgegen der eine fehlende bzw eine Scheinbegründung der subjektiven Tatseite behauptenden Mängelrüge (Z 5 vierter Fall) haben die Tatrichter den Vorsatz und die gewerbsmäßige Tendenz…
…Antrags von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Antragstellung und den dabei vorgebrachten Gründen auszugehen ist, war das ergänzende Vorbringen in der Beschwerdeschrift unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). [7] Die Mängelrüge (Z 5 erster Fall) behauptet, die Feststellung, wonach es „dem Angeklagten bewusst“ war, „dass * L* sich in einem…
…RS0121628 [T1]). [8] Das den Antrag ergänzende Beschwerdevorbringen hat angesichts des aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierenden Neuerungsverbots auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618). [9] Die Mängelrüge behauptet einen Widerspruch (Z 5 dritter Fall) zwischen dem „Urteilsspruch“ (§ 260 Abs 1 Z 1…
…wäre. Das den Beweisantrag ergänzende Rechtsmittelvorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS-Justiz RS0099618, RS0099117). Das Erstgericht stellte fest, der Angeklagte habe das vom Schuldspruch erfasste Verhalten in dem Bewusstsein gesetzt, dass Sabrina Fr***** diesen Handlungen ohne den - ihre…
…der Beschwerde hiezu nachgereichte Vorbringen muss unbeachtet bleiben, weil die Prüfung der Berechtigung eines Antrags stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0099618; Ratz WK-StPO § 281 Rz 325). Soweit das Rechtsmittel zur Verlesung des Protokolls über die Vernehmung des Andelko J***** vor der Polizei (S 141…
…aus dem Wesen des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des § 281 Abs 1 StPO ergebenden Neuerungsverbot und ist demnach unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618, RS0099117). Dem Vorbringen (nominell Z 5 vierter Fall, der Sache nach Z 11 zweiter Fall), wonach die im Urteil nicht bloß illustrativ erwähnten…
…der Beschwerde hiezu nachgetragenen Gründe sind angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption des Nichtigkeitsverfahrens und des damit verbundenen Neuerungsverbots unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). Soweit das Rechtsmittel in diesem Zusammenhang eine unterlassene Anleitung durch das Erstgericht rügt, macht es nicht deutlich aus welchen Gründen die durch einen Verfahrenshilfeverteidiger (§…
…Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330, 331). Das diesbezüglich ergänzende Vorbringen im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde unterliegt dem Neuerungsverbot und war daher unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). Soweit die Beschwerde übrigens im Widerspruch zum Vorbringen der aus Z 3 erhobenen Verfahrensrüge - unzureichende Begründung (Z 5 vierter Fall) des „Urteils“ einwendet…
…Im Rechtsmittel nachgetragene Argumente zur Antragsbegründung sind zufolge des sich aus dem Wesen des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 ergebenden Neuerungsverbots unbeachtlich (vgl RIS Justiz RS0099618). Undeutlichkeit (Z 5 erster Fall) liegt vor, wenn nach der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof, also aus objektiver Sicht nicht für sämtliche unter dem…
…Antrags und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen ist. Ergänzendes Vorbringen im Rechtsmittel hat daher als unzulässige Neuerung außer Betracht zu bleiben (RIS-Justiz RS0099618). Gleiches gilt für die Kritik an der Begründung der abweisenden Beschlüsse (RIS-Justiz RS0116749). Durch die Abweisung einer Reihe von Beweisanträgen wurden Verteidigungsrechte des Angeklagten…
…der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung des Antrags und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen ist, bleibt das ergänzende Beschwerdevorbringen außer Betracht (RIS-Justiz RS0099618). Die aus mehreren Aspekten der Z 5 des § 281 Abs 1 StPO gegen die Feststellung der Affinität des Angeklagten zu Feuer gerichteten Einwände des…
…sei zuvor schon psychologisch behandelt worden, nicht aufgezeigt. Die dazu im Rechtsmittel nachgetragenen Gründe unterliegen dem Neuerungsverbot und sind daher unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099117 und RS0099618; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 325). Im Hinblick darauf, dass Zeugen nicht verpflichtet sind, sich gegen ihren Willen untersuchen zu lassen, unterblieb…
…im Rechtsmittel ist prozessual verspätet und insoweit genauso unbeachtlich wie es die im gegebenen Zusammenhang angestellten eigenständigen Beweiswerterwägungen und Schlussfolgerungen des Beschwerdeführers sind (RIS Justiz RS0099618). Die Mängelrüge behauptet eine Unvollständigkeit der Entscheidungsgründe (Z 5 zweiter Fall), führt jedoch nicht aus, welche Beweisergebnisse unerwogen geblieben wären, sondern stellt den erstgerichtlichen…
…50 S 36) an der Beschwer (§ 55 Abs 2 Z 1 StPO). Die Themenerweiterung im Rechtsmittel (Z 4) ist unbeachtlich (RIS Justiz RS0099117 und RS0099618; Ratz , WK StPO § 281 Rz 325). Dem Vorwurf der Mängelrüge (Z 5) entgegen hat sich das Erstgericht eingehend mit den Aussagen des Opfers beschäftigt…
…angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption des Nichtigkeitsverfahrens und des damit auch für die Prüfung eines Zwischenerkenntnisses verbundenen Neuerungsverbots unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618). Mit der Verantwortung des Angeklagten, er habe sich in der Tatnacht bei der Zeugin M***** aufgehalten, haben sich die Tatrichter der Beschwerde zuwider (Z 5…
…Therapie und zum Risikozusammenhang sind prozessual verspätet und somit unbeachtlich, weil die Berechtigung eines Antrags stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu prüfen ist (RIS Justiz RS0099618; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 325). Gestützt auf isoliert herausgegriffene Passagen der Aussage der Zeugin Isabella R***** vor der Polizei und in…
…der intendierten Tatrekonstruktion nicht dargetan wurde (RIS Justiz RS0117928). Das ergänzende Antragsvorbringen im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde unterliegt dem Neuerungsverbot und war daher unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618). Auch die von der Mängelrüge behauptete Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) liegt nicht vor. Diese Nichtigkeit haftet nur einem solchen Urteil an, das den…
…geben. Das die Beweisanträge ergänzende Rechtsmittelvorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618, RS0099117). Entgegen dem Vorwurf offenbar unzureichender Begründung (Z 5 vierter Fall) hat das Erstgericht die Annahme gewerbsmäßiger Absicht frei von Verstößen gegen Gesetze der…
…gegenständlichen Verfahren nicht aussagen zu wollen (ON 168 S 4). Erst in der Rechtsmittelschrift vorgebrachte Argumente haben außer Betracht zu bleiben (RIS-Justiz RS0099618). Der in der Hauptverhandlung daraufhin gestellte Antrag auf Ladung und Vernehmung der Nicole U***** als Zeugin „zum Beweis dafür, dass der Angeklagte keine Möglichkeit…
…Angeklagten maßgeblichen Zeitraum zu erforschen“ sind schon deshalb unbeachtlich, weil die Berechtigung eines Antrags stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu prüfen ist (RIS Justiz RS0099618, RS0099117; Ratz , WK StPO § 281 Rz 325). Das Erstgericht musste auf die Aussage des Zeugen Mag. Markus D***** zu seiner Prognose…
…11). Die den Beweisantrag ergänzenden Beschwerdeausführungen sind schon deshalb unbeachtlich, weil die Berechtigung eines Antrags stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu prüfen ist (RIS-Justiz RS0099618, RS0099117; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 325). Soweit aus Z 5 und Z 10 ohne weitere Konkretisierung der kritisierten Konstatierungen eine „unrichtige Gesetzesauslegung…
…§ 281 Rz 330). Das in der Nichtigkeitsbeschwerde Nachgetragene als Versuch einer Antragsfundierung ist prozessual verspätet und daher unzulässig (RIS Justiz RS0099117 und RS0099618; Ratz , WK StPO § 281 Rz 325). Der formelle Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 5a StPO greift seinem…
…an einer Begutachtung nicht darzustellen (RIS Justiz RS0118956). Die in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgetragenen Argumente als Versuch einer Antragsfundierung sind aufgrund des Neuerungsverbots unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618). Nach den Urteilskonstatierungen kam es dem Angeklagten bei sämtlichen Tathandlungen darauf an, geschlechtliche Handlungen an seinen unmündigen Enkeltöchtern vorzunehmen (US 4). Die eine nachvollziehbare Begründung…
…nachgetragene Argumente zur Antragsbegründung sind unbeachtlich, weil allein der Antrag den Gegenstand der aus Z 4 relevierten Entscheidung des Gerichtshofs bildet (für viele: RIS-Justiz RS0099618). Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass sich auch dieses Vorbringen nicht an den Kriterien des § 127 Abs 3 StPO orientiert und…
…Rechtmäßigkeit eines über einen Beweisantrag ergangenen Zwischenerkenntnisses immer von der zu jener Zeit gegebenen Verfahrenslage und den bei Antragstellung vorgebrachten Gründen auszugehen ist (RIS Justiz RS0099618). Der eine offenbar unzureichende Begründung der Feststellungen zur subjektiven Tatseite behauptenden Mängelrüge (Z 5) zuwider war das Schöffengericht berechtigt, seine Schlussfolgerungen zum inneren Vorhaben des…
…der Oberste Gerichtshof dessen Berechtigung stets auf den Antragszeitpunkt bezogen (vgl Ratz , WK StPO § 281 Rz 325; Schroll/Schillhammer , AnwBl 2006, 449; RIS Justiz RS0099618, RS0099117). Entgegen der Mängelrüge (Z 5) stehen die Angaben der Zeugin Martina M*****, keine Verletzungen davongetragen zu haben (ON 2 S 36), ihre Aussage im…
Rückverweise