Streit um Inkassovertrag und Provisionszahlung zwischen A* und B* GmbH—OLG Wien Entscheidung
4R3/25b29. Juli 2025
…1.2. Aufgabe eines Zeugen ist es, seine Wahrnehmungen über konkrete Tatsachen zu bekunden, nicht aber, diese Tatsachen zu beurteilen oder aus ihnen Schlussfolgerungen abzuleiten (RS0040548). 1.3. Der Kläger beantragte in seinem aufgetragenen Schriftsatz vom 10.4.2024 die Einvernahme von D* zum Beweis dafür, dass der Kläger von der Beklagten vertreten…