Es ist nicht Sache des Exekutionsgerichtes, die Gesetzmäßigkeit und Richtigkeit eines von der Finanzbehörde erlassenen Rückstandsausweises zu überprüfen, soferne dieser den formellen Erfordernissen entspricht (so schon SZ 32/126).
…Rückstandsausweis stellt einen Exekutionstitel nach § 1 Abs 1 Z 13 EO dar, aufgrund dessen – ohne Prüfung seiner Gesetzmäßigkeit und Richtigkeit (RIS Justiz RS0000082, RS0000192) - die Exekution zu bewilligen ist. Den Versuch einer Gegenbescheinigung hat die Schuldnerin nicht angetreten, bezeichnete sie die behauptete Verjährung doch bloß als offensichtlich, ohne inhaltlich…
…nicht Sache des Exekutionsgerichts, die Gesetzmäßigkeit und Richtigkeit eines von der Finanzbehörde erlassenen Rückstandausweises zu überprüfen, sofern dieser den formellen Erfordernissen entspricht (RIS Justiz RS0000082, RS0000192). Wohl aber hat das Gericht zu prüfen, ob der betreibende Gläubiger zur Ausstellung eines Rückstandsausweises für die betriebene Forderung berechtigt ist und ob der Rückstandausweis…
…nach ständiger Rechtsprechung bei der Bewilligung der Exekution aufgrund eines Rückstandsausweises dessen Gesetzmäßigkeit und Richtigkeit vom Exekutionsgericht nicht zu prüfen ist (vgl RIS Justiz RS0000082; RS0000192 ua). Rückstandsausweise stellen aber keine Bescheide dar; sie sind daher nicht der Rechtskraft fähig und können jederzeit zurückgenommen werden. Wegen des fehlenden Bescheidcharakters kommt auch…
…Die Prüfung der materiellen Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Richtigkeit der von der Finanzbehörde erlassenen Rückstandsausweise ist den Gerichten untersagt, sie ist ausschließlich im Verwaltungsweg vorzunehmen (RS0000082, RS0000192; vgl Mohr , IO 11 § 70 E 230 mwN; vgl auch Höllwerth in Deixler-Hübner , Exekutionsordnung zu § 1 EO Rz 105 und Jakusch…
…nicht Sache des Exekutionsgerichts, die Gesetzmäßigkeit und Richtigkeit eines von der Finanzbehörde erlassenen Rückstandsausweises zu überprüfen, soferne dieser den formellen Erfordernissen entspricht (RIS Justiz RS0000082; RS0000192). Wohl hat aber das Gericht zu prüfen, ob der betreibende Gläubiger zur Ausstellung eines Rückstandsausweises für die betriebene Forderung berechtigt ist und ob der Rückstandsausweis…
Rückverweise