Die Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels ist ein Ort, dem Fahrzeuglenker stets ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und in deren Bereich sie ihr Verhalten so einzurichten haben, daß sie in der Lage sind, vor Fahrgästen, die die Fahrbahn unvorsichtig überschreiten, anhalten zu können (so schon ZVR 1969/113 und 175).
Rückverweise