Nicht jede an sich nachteilige Veränderung des Äußeren eines Menschen führt zu einer Verunstaltung, sondern nur eine nicht völlig unwesentliche Veränderung.
… 1326 Rz 5). Eine unbedeutende Narbenbildung zählt nicht dazu ( Danzl/Karner aaO Rz 6 mwN). Die Veränderung muss eine gewisse Bagatellgrenze überschreiten (RS0031107; RS0031181). 2.1.1. Nach den Feststellungen liegt die Narbe an einer wenig exponierten Stelle, der Außenseite des linken Schienbeinkopfes, ist L-förmig und 4 x …
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