4Ob113/13s—OGH Entscheidung
19. November 2013
…sie ernstlich gewillt sind, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen (RIS-Justiz RS0012087). Das ist bei einem zwiespältigen Verhalten im Prozess nicht anzunehmen (RIS-Justiz RS0080134). Ein solches liegt hier schon deshalb vor, weil die Beklagten im Verfahren bestritten, für die weitere Zugänglichkeit der Website verantwortlich zu sein, und der Zweitbeklagte…