Streit um Zählerwechsel: K* GmbH gegen S* GmbH—OGH Entscheidung
8Ob95/25s30. September 2025
…der Sicherheit ist diesfalls zu befristen und das Fortbestehen der Verfügung von der Einhaltung der Frist abhängig zu machen (RS0005493 [T1]; RS0005722 [T1, T5, T6]; RS0005720 [T2]). [12] 1.3. Wurde – wie hier – eine einstweilige Verfügung ohne Sicherheitsleistung erlassen, so wäre ein im Revisionsrekurs des Antragsgegners erstmals erhobenes Begehren auf…