Bei Unterlassungsansprüchen ist eine gewisse allgemeine Fassung des Begehrens in Verbindung mit Einzelverboten meist schon deshalb erforderlich, um nicht die Umgehung des erwähnten Verbotes allzu leicht zu machen (hier: Verbot der Erzeugung und des Vertriebes bestimmter sittenwidrig nachgeahmter Stofftiere und solcher, die damit verwechselbar ähnlich sind).
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