Der Beifahrerin auf einem Roller ist nicht zumutbar, bei einem Unfall vom Roller abzuspringen oder den Lenker zu beeinflussen.
…Verschulden der am Geschehen Beteiligten gegenüber zu stellen. Je schwerwiegender das Verschulden des einen ist, umso eher kann das des anderen vernachlässigt werden (RIS-Justiz RS0027201 [T11]). Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis von Verschulden und Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten. Das Erstgericht hat im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung formuliert, aus dem…
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