Die Ersitzung an einem öffentlichen Gut ist ausgeschlossen, wenn die Ausübung von Nutzungsrechten daran verboten ist.
…öffentlichem Gut können Privatrechte durch Ersitzung erworben werden, sofern die Nutzung (Ausübung eines vermeintlichen Rechts) über den Gemeingebrauch hinausgeht und nicht ausdrücklich verboten ist (RS0009785; RS0034090; 1 Ob 7/01p = RS0009785 [T3]; 5 Ob 70/04m). Der Gemeingebrauch ist eine Art öffentlich-rechtlicher Dienstbarkeit, die…
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