Wird nur ein Feststellungsbegehren gestellt, dann ist die Fällung eines Zwischenurteiles schon begrifflich ausgeschlossen. In einem solchen Fall liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fällung eines Zwischenurteils nicht vor.
…nach § 393 Abs 1 ZPO schon begrifflich ausgeschlossen ist und daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fällung eines Zwischenurteils nicht vorliegen (RS0039037). Dazu ist folgendes auszuführen: In der Entscheidung 3 Ob 126/95 wurde die Zulässigkeit von Zwischenurteilen über Feststellungsbegehren im Wesentlichen nur damit…
…Anspruchs gefällt werden darf, weil für die Bejahung des Anspruchsgrundes alle Anspruchsvoraussetzungen feststehen müssen, dann aber schon eine Endentscheidung über den Feststellungsanspruch gefällt werden kann (RS0039037; 6 Ob 187/05a). [43] Die Vorinstanzen haben zum Eintritt künftiger Unfallschäden keine Feststellungen getroffen. Das angefochtene Urteil ist daher im Umfang des…
…2227 = ÖA 1998, 162 [Oppositionsklage]; Rechberger aaO). Nicht denkbar ist ein solches Zwischenurteil hingegen etwa bei Feststellungsbegehren betreffend die Haftung für künftige Schäden (RIS-Justiz RS0039037), bei denen nur eine Teilung nach Quoten (etwa bei Mitverschulden des Geschädigten) in Betracht kommt. Über die Fälle eines direkt auf Geld gerichteten Anspruchs hinaus…
…bezogen hat, ergibt sich zwingend schon daraus, dass die Fällung eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs bei einem Feststellungsbegehren nach überwiegender Rechtsprechung (RIS Justiz RS0039037) gar nicht in Frage käme, kann doch dort das Begehren nicht in die Beurteilung des Anspruchsgrundes einerseits und der Anspruchshöhe andererseits zerlegt werden. Darüber hinaus…
…also auch das – bisher nicht geklärte – rechtliche Feststellungsinteresse (RS0039123 [T6]), feststehen müssten, dann aber schon eine Endentscheidung über den Feststellungsanspruch gefällt werden könnte (RS0039037; RS0040990 [T2]). [21] 6. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 52 Abs 2 iVm § 393 Abs 4 ZPO.…
…Betrag“; Deixler Hübner in Fasching/Konecny 3 § 393 ZPO Rz 3/1; Rechberger aaO § 393 ZPO Rz 6; RS0039037 [T3]). Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs ist jedenfalls, dass dieser nach Grund und Höhe getrennt beurteilt werden kann. 8.6…
…Rechtsprechung kommt bei einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren ein Zwischenurteil nicht in Betracht (2 Ob 212/13k, 6 Ob 187/05a, RIS-Justiz RS0039037). Entweder das Feststellungsbegehren besteht zu Recht, weil mit künftigen Schäden zu rechnen ist, dann kann ihm schon jetzt stattgegeben werden, oder künftige Schäden sind auszuschließen…
…Betracht (6 Ob 187/05a EvBl 2006/30; 2 Ob 212/13k ZVR 2015/129 [ Huber ] mwN; RIS-Justiz RS0039037, RS0120248). Entweder das Feststellungsbegehren besteht zu Recht, weil mit künftigen Schäden zu rechnen ist, dann kann ihm schon jetzt stattgegeben werden, oder künftige Schäden sind…
…ein Zwischenurteil nicht in Betracht (6 Ob 187/05a; 8 Ob 138/10t; 2 Ob 181/11y; RIS Justiz RS0039037). Entweder das Feststellungsbegehren besteht zu Recht, weil mit künftigen Schäden zu rechnen ist, dann kann ihm schon jetzt stattgegeben werden, oder künftige Schäden sind auszuschließen…
…Hingegen kommt bei einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren ein Zwischenurteil nicht in Betracht (6 Ob 187/05a; 8 Ob 138/10t; RIS Justiz RS0039037; Rechberger in Rechberger , ZPO³ § 393 Rz 6). Da noch keine Feststellungen vorliegen, anhand deren das rechtliche Interesse der Klägerinnen beurteilt werden…
…des Erstgerichts im Ergebnis wiederherzustellen. Der Urteilsspruch war aber wie im Spruch ersichtlich zu berichtigen, zumal ein Zwischenurteil über ein Feststellungsbegehren schon begrifflich ausgeschlossen ist (RS0039037). [21] 12. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 52 Abs 2 iVm § 393 Abs 4 ZPO.…
…ausgeschlossen ist. Für die Bejahung des Anspruchs müssen alle Anspruchsvoraussetzungen feststehen; in diesem Fall kann schon eine Endentscheidung über das Begehren gefällt werden (RIS Justiz RS0039037 [T4]). Die (dem Grund des Anspruchs zuzuordnende) Frage des Mitverschuldens (RIS Justiz RS0106185; RS0040984; zuletzt 2 Ob 58/15s) wurde hier vom Erstgericht…
…abgewiesen werden. Hingegen ist die Entscheidung über den verbleibenden Teil des Feststellungsbegehrens im Ausmaß von drei Vierteln aufzuheben, weil darüber kein Zwischenurteil gefällt werden darf (RS0039037 [insb T4 und T5]). 2.4. Im fortgesetzten Verfahren wird zu prüfen sein, in welchem Umfang das Leistungsbegehren der Höhe nach zu Recht besteht. Darüber hinaus…
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