Ein dem Urteil anhaftender prozessualer Mangel kann vom Berufungsgericht nur dann beachtet werden, wenn die Mangelhaftigkeit von einer hiezu berechtigten Partei aufgegriffen wurde (vgl SSt XXII/86, EvBl 1959/417).
… 467 Abs 2 StPO; vgl Fabrizy , StPO 13 § 467 Rz 1, § 285 Rz 1 und RIS Justiz RS0101914, auch RS0100172 [T8, T12], RS0100170). Der Rechtsmittelwerber bringt (prozessual korrekt) weiters vor, dass sämtliche ihm vorgeworfenen Tathandlungen bereits im Zeitpunkt der Fällung des Erkenntnisses des…
…das Rechtsmittel nicht gesetzmäßig ausgeführt, kommt es zur Zurückweisung (§§ 285a Z 2 StPO, 470 Z 1 StPO, 489 Abs 1 StPO; RIS-Justiz RS0101914; RS0101925). Von Amtswegen wahrzunehmende Nichtigkeitsgründe gemäß §§ 290 Abs 1, 489 Abs 1 StPO haften dem Urteil nicht an. Auch die Berufung wegen Schuld…
…Rechtsmittel nicht gesetzmäßig ausgeführt, kommt es zur Zurückweisung (§ 285a Z 2 StPO, § 470 Z 1 StPO, § 489 Abs 1 StPO; RIS-Justiz RS0101914; RS0101925; Hager/Meller/Hetlinger , Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung 5 21). Auch die Berufung wegen Schuld ist nicht berechtigt. Der Schuldberufung ist vorauszuschicken, dass die freie Beweiswürdigung…
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