6Ob55/12z—OGH Entscheidung
19. April 2012
…den geltend gemachten Anspruch anzuwenden ist, erst in der endgültigen Sachentscheidung abzusprechen (RIS Justiz RS0039484 [T1, T5]; vgl auch zum Zwischenantrag auf Feststellung RIS Justiz RS0039615, RS0039695). Diese im Revisionsrekurs nicht gerügte Vorgangsweise war jedoch nicht geeignet, die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Sache zu hindern, musste das Rekursgericht sich…