9ObA83/18y—OGH Entscheidung
27. September 2018
…denn, den Vorinstanzen wäre bei ihrer Entscheidung eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen, die zur Wahrung der Rechtssicherheit einer Korrektur bedürfte (RIS Justiz RS0037977 [T2], RS0039177 [T1], RS0039201 [T6]). 2. Grundsätzlich kann auch ein an einem Rechtsgeschäft nicht beteiligter Dritter dessen Nichtigkeit geltend machen, wenn er ein rechtliches Interesse an der Nichtigerklärung hat…