Einhaltung und Verletzung der Streupflicht sind nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen; dabei orientiert sich die Grenze der Streupflicht an den Verkehrsbedürfnissen, anderseits an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen.
…und konkrete Zumutbarkeit) ab, weshalb in der Regel die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht gegeben sind (2 Ob 271/01v; RIS Justiz RS0023277 insb T 14; vgl RS0023431, RS0029997, RS0053423). Eine auffallende Fehlbeurteilung des Berufungsgerichtes, die aus Gründen der Rechtssicherheit wahrzunehmen wäre, liegt nicht vor. Auch zur auf…
…zuzumuten sind. Sie stellt damit typischerweise keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar (10 Ob 18/07f mwN; RIS-Justiz RS0023277 [T14]). Dass dies in gleicher Weise auch hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Campingplatzes zutrifft, bedarf keiner weiteren Begründung. Eine aufzugreifende Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts liegt…
…aaO Rz 20 ff) zumutbar ist (RIS-Justiz RS0087605 [insb T2]; RS0029997; RS0087607 [T6]); das Gleiche gilt für die Streupflicht (vgl RIS-Justiz RS0023277). Es kommt jeweils darauf an, ob der Wegehalter die ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um eine gefahrlose Benützung gerade dieses Weges sicherzustellen (RIS-Justiz RS0087607…
…nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen; dabei orientiert sich die Grenze der Streupflicht einerseits an den Verkehrsbedürfnissen, andererseits an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RIS Justiz RS0023277). Wiederholt ausgesprochen wurde auch, dass die Pflicht zur Schneesäuberung und die Streupflicht nicht überspannt werden dürfen (RIS Justiz RS0023298), auch dann nicht, wenn sie einem…
…zuzumuten sind. Sie stellt damit typischerweise keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (10 Ob 18/07f mwN; RIS-Justiz RS0023277 [T14]). Die Pflicht zur Schneesäuberung und Bestreuung von Wegen darf auch dann nicht überspannt werden, wenn sie einem Gastaufnahmevertrag entspringt (RIS-Justiz RS0023298, RS0023311, vgl…
…Zusammenhang mit der Streupflicht sind objektive Gesichtspunkte maßgeblich; die Grenze der Streupflicht orientiert sich einerseits an den Verkehrsbedürfnissen, andererseits an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RS0023277). Berücksichtigt man, dass der Parkplatz täglich in den frühen Morgenstunden von einem Salzstreuwagen befahren wird und ein Mitarbeiter der Beklagten den Bereich, wo der Kläger…
…der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO ( RS0044088 [Unzumutbarkeit als unbestimmter Gesetzesbegriff]; vgl auch RS0121872 [T1, T3] [§ 364 ABGB]; RS0111380 , RS0023277, RS0110202 [T1, T4, T5][Verkehrssicherungspflichten]; RS0029874 , RS0030157 und RS0043675 [Maßnahmen gegen Schadenseintritt]; RS0125344 , RS0117063 [T7] und RS0100022 [T25] [Verweisung auf andere berufliche Tätigkeit]; RS0103201 [Fortsetzung…
…Zusammenhang mit der Streupflicht sind objektive Gesichtspunkte maßgeblich. Die Grenze der Streupflicht orientiert sich einerseits an den Verkehrsbedürfnissen, andererseits an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RS0023277), wobei sich der Umfang und die Intensität von Verkehrssicherungspflichten ganz allgemein auch danach richtet, in welchem Maß der Verkehrsteilnehmer selbst vorhandene Gefahren erkennen und ihnen…
…Streupflicht nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen; dabei orientiert sich die Grenze der Streupflicht an den Bedürfnissen und der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RIS Justiz RS0023277, zuletzt 2 Ob 171/01v). Die Beurteilung des Umfangs der Streupflicht hat aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls (konkretes Verkehrsbedürfnis und konkrete Zumutbarkeit…
…Abs 1 StVO zumutbar sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung (RIS Justiz RS0023277 [T14]). Den Verpflichteten dürfen jedenfalls keine zwecklosen Maßnahmen abverlangt werden; ihr Aufwand muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Erreichung des Zieles stehen, wobei ununterbrochenes Schneeräumen…
…der Streupflicht sind objektive Gesichtspunkte maßgeblich; die Grenze der Streupflicht orientiert sich einerseits an den Verkehrsbedürfnissen, andererseits an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RIS Justiz RS0023277). Ebensowenig wie vom Halter eines Parkplatzes verlangt werden kann, diesen gleichzeitig an allen Stellen zu räumen und zu streuen (RIS Justiz RS0023558), erscheint die Auffassung…
…die Anwendung verschiedener Streumittel (2 Ob 43/14h). Die Beurteilung des Umfangs der Streupflicht hat aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu erfolgen (RS0023277 [T14]; 2 Ob 43/14h). Wegen dieser Einzelfallbezogenheit liegt eine erhebliche Rechtsfrage grundsätzlich nur dann vor, wenn das Gericht zweiter Instanz seinen insofern…
…Rechtsprechung ihre Grenze in den Verkehrsbedürfnissen und in der Zumutbarkeit (Dittrich/Stolzlechner, Österr Straßenverkehrsrecht, § 93 StVO Rz 20 mwN; RIS Justiz RS0023277). Die Beurteilung des Umfanges der Reinigungs und Streupflicht hat anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu erfolgen, weshalb grundsätzlich die Voraussetzungen des § 502…
…Vorkehrungen. Der Hauseigentümer muss alle Vorkehrungen treffen, die vernünftigerweise nach den Umständen von ihm erwartet werden können (4 Ob 55/12k; RIS Justiz RS0023277). Dies gilt sowohl für die Häufigkeit des Streuens als auch die Anwendung verschiedener Streumittel (vgl auch RIS Justiz RS0023235 [T1]). Die Beurteilung des Umfangs der…
…Räum und Streuverpflichtung (Eisregen am späten Nachmittag unmittelbar vor dem Sturz der Klägerin) zu verneinen (vgl 2 Ob 211/15s mwN; RIS Justiz RS0023277 [T10, T11, T16, T18]; RS0023453 [T1, T2, T4]). Ist danach eine Haftung der Beklagten zu bejahen, ist auf den impliziten Mitverschuldenseinwand der Beklagten einzugehen, wonach…
…nicht zugemutet werden kann (10 Ob 18/07f; 2 Ob 66/08g; RIS Justiz RS0023453; allgemein zu den Grenzen der Streupflicht RS0023277). 5. Wo die Grenze der Zumutbarkeit liegt, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen…
…3 ZPO). Begründung: Einhaltung und Verletzung der Streupflicht sind nach ständiger Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkten aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (RIS-Justiz RS0023277 [T14]). Nach Auffassung der Revisionswerber hätte die am 16. 2. 2003 vor dem Haus der Beklagten am dortigen nach den Feststellungen der Vorinstanzen „eisglatten…
…sind nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen; dabei orientiert sich die Grenze der Streupflicht an den Verkehrsbedürfnissen, anderseits an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RIS Justiz RS0023277). Der Umfang der Streupflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls (konkretes Verkehrsbedürfnis und konkrete Zumutbarkeit) ab, weshalb in der Regel die Voraussetzungen des § …
…Streupflicht nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen; dabei orientiert sich die Grenze der Streupflicht an den Bedürfnissen und an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RIS Justiz RS0023277; zuletzt 2 Ob 19/02m). Die Beurteilung des Umfanges der Streupflicht hat aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles (konkretes Verkehrsbedürfnis und konkrete Zumutbarkeit…
…Streupflicht nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen; dabei orientiert sich die Grenze der Streupflicht an den Bedürfnissen und an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen (RIS-Justiz RS0023277; zuletzt 2 Ob 2289/96y = ecolex 1998, 208 [insoweit allerdings nicht veröffentlicht]). Die Beurteilung des Umfanges der Streupflicht hat aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles…
…für die Verkehrssicherheit nutzlos bleiben muss; dem zur Räumung und Streuung Verpflichteten kann eine ununterbrochene Schneeräumung und Sicherung der Verkehrswege nicht zugemutet werden (RIS Justiz RS0023277 [T16]). 2.1. Im vorliegenden Fall wäre nach den Feststellungen der Vorinstanzen eine Eisfreiheit nur bei stündlicher Bestreuung gewährleistet gewesen. Zudem war die Wirkung der…
…keine zwecklosen Maßnahmen abverlangt werden, ihr Aufwand muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Erreichung des Zieles stehen (2 Ob 211/15s; vgl auch RS0023277). Es ist nun aber nicht ersichtlich, weshalb der Beklagten – selbst bezogen auf eine bloß kleinflächige Vereisung – eine Kontrolle der Liegenschaft in der C…
…Beklagte – wie von der Klägerin behauptet - keine oder mit Blick auf die Verkehrsbedürfnisse völlig unzureichende Maßnahmen getroffen hatte (vgl RIS-Justiz RS0087607, RS0087605, RS0023235, RS0023277, RS0029997). Die Erstrichterin wies in diesem Zusammenhang unbedenklich auf die Steigung hin, die die Erläuterungen des Zeugen G* plausibel erscheinen lasse, dass die ** bei Nichtstreuung…
…ob die Beklagte ihre vertraglich festgelegten Pflichten gegenüber der ÖGK verletzt hat (vgl oben 2.1.). Den aus der Entscheidung 6 Ob 550/80 gebildeten Rechtssatz (RS0023277 [T10]), wonach eine Betreuung des Gehsteigs in kürzeren Abständen als einer Stunde zumutbar sei, zitiert die Berufung nur unvollständig. Tatsächlich sagt er aus, dass eine…
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