Der Beschluss, womit ein Berichtigungsantrag erst in zweiter Instanz zurückgewiesen wird, ist insbesondere dann abgesondert anfechtbar, wenn eine weitere anfechtbare Entscheidung im Verfahren nicht mehr ergehen kann.
…in zweiter Instanz „zurück“gewiesen wird, insbesondere dann abgesondert anfechtbar, wenn eine weiter anfechtbare Entscheidung im Verfahren nicht mehr ergehen kann (RIS Justiz RS0043974). Das ist hier der Fall. § 419 Abs 2 S 2 ZPO steht damit einer Behandlung des gegen die Abweisung des Berichtigungsbeschlusses…
…zunächst) vorbehaltener Rekurs kann aber nach herrschender Meinung selbständig erhoben werden, wenn nach Abschluss der Hauptsache eine weitere abgesondert anfechtbare Entscheidung nicht mehr ergehen wird (RS0043974, RS0035518; Sloboda in Fasching/Konecny 3 § 515 ZPO Rz 7f). In einem solchen Fall kann der an sich aufgeschobene Rekurs sofort eingebracht werden…
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