Ersatzanspruch wegen immateriellen Schadens nach Veröffentlichung eines ehrenbeleidigenden Artikels—OLG Wien Entscheidung
33R171/23v03. Mai 2024
…2 UrhG ist dann zu ersetzen, wenn die Beeinträchtigung den mit jeder Zuwiderhandlung verbundenen Ärger übersteigt, es sich also um eine ganz empfindliche Kränkung handelt (RS0077369, etwa [T7]). „Kränkung“ ist in diesem Zusammenhang nicht allein das subjektive Empfinden des Verletzten, sondern maßgebend ist, ob und in welchem Ausmaß seine…