Amtshaftungsklage wegen unvertretbarer Bescheiderlassung und Strafanzeige durch Marktgemeinde—OLG Wien Entscheidung
14R32/25s23. Juni 2025
…in der Behauptungs und Beweislast der Beklagten liegen, nachzuweisen, dass der Schaden auch im Falle vorschriftsmäßigen Verhaltens eingetreten wäre (RS0112234 [T14], RS0111706 [T1], auch RS0027364 [T25]; vgl Kodek in Kletecka/Schauer , ABGB ON 1.04 § 1295 Rz 11). Das Erstgericht war daher auch nicht verhalten, dahingehende Feststellungen zu…