Verdachtsweise Behauptung eines betrügerischen Vorgehens in einer Anzeige reicht zur Herstellung des Tatbestandes des § 1330 Abs 2 ABGB hin. Nur unbestimmte Verdächtigungen allgemeiner Art fallen nicht unter diese Gesetzesstelle.
…Behauptung eines betrügerischen Vorgehens in einer Anzeige zur Herstellung des Tatbestands des § 1330 Abs 2 ABGB ausreicht, entspricht der Rechtsprechung (RIS Justiz RS0032305). Inwiefern die vollständige Wiedergabe des vom Beklagten versandten E Mails eine andere rechtliche Beurteilung ergeben hätte, ist der Revision nicht zu entnehmen. 7. Zusammenfassend…
…Grundsätzlich können auch Äußerungen, die bloß in Verdachts oder Vermutungsform geäußert werden, den Tatbestand des § 1330 Abs 2 ABGB erfüllen (RIS Justiz RS0032305). Weiters ist anerkannt, dass eine Behauptung auch in der Form einer Frage aufgestellt oder verbreitet werden kann (RIS Justiz RS0032494 [T7]). 1.3. Wie eine Äußerung…
…sind unter § 1330 Abs 2 ABGB zu subsumieren, weil diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos wäre (RIS Justiz RS0031816, RS0032305; jüngst 6 Ob 24/17y; 4 Ob 48/92 = RS0032494 [T6]). Auch Mitteilungen von Gerüchten, Vermutungen oder Behauptungen sowie die verdachtsweise…
…ständiger Rechtsprechung kann eine Tatsachenbehauptung nämlich auch in der Form einer Frage sowie in Verdachts- oder Vermutungsform aufgestellt oder verbreitet werden (RS0031675 [T5, T7, T8]; RS0032305 [T2]; RS0032212 [T5]). Nur wenn in einem Medienartikel klar und vollständig offengelegt wird, auf welchem konkreten wahren Tatsachenkern ein geäußerter Verdacht beruht, liegt bei einer…
…ist maßgebend (RS0031883 [T1]). Grundsätzlich können auch Äußerungen, die bloß in Verdachts- oder Vermutungsform geäußert werden, den Tatbestand des § 1330 Abs 2 ABGB erfüllen (RS0032305). Weiters ist anerkannt, dass eine Behauptung auch in der Form einer Frage aufgestellt oder verbreitet werden kann (RS0032494 [T7]). Auf die Form, in die sich…
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