7Ob28/02x—OGH Entscheidung
27. Februar 2002
…aber hier nicht wahrgenommen werden, da sowohl im streitigen als auch im außerstreitigen Verfahren der Grundsatz gilt, dass dies ein zulässiges Rechtsmittel voraussetzt (RIS-Justiz RS0007095, RS0039574). Der Revisionsrekurs ist aber, soweit er sich gegen den Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichtes richtet, mangels Rechtsmittelzulässigkeitsausspruch jedenfalls unzulässig (RIS-Justiz RS0109580, RS0030814 uva). Da noch…