In Ansehung der die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtshofes bejahenden Entscheidungen wird im § 45 JN der Rekurs ausgeschlossen, gleichviel ob dieselbe von der ersten oder von der zweiten Instanz ergangen ist (Spruch 265).
…Dieser Rechtsmittelausschluss bezieht sich nach stRsp auch auf im Rekursverfahren ergehende, die Zuständigkeit der ersten Instanz bejahende Entscheidungen der zweiten Instanz (SpR 265; RIS-Justiz RS0046328, RS0046417 [T1]; Mayr in Rechberger2 § 45 JN Rz 2; Ballon in Fasching2 § 45 JN Rz 3). Der absolut unzulässige Revisionsrekurs der erstbeklagten Partei…
…Dieser Rechtsmittelausschluss bezieht sich nach stRsp auch auf im Rekursverfahren ergehende, die Zuständigkeit der ersten Instanz bejahende Entscheidungen der zweiten Instanz (SpR 265; RIS-Justiz RS0046328; RS0046417 [T1]; Mayr in Rechberger2 § 45 JN Rz 2; Ballon in Fasching2 § 45 JN Rz 3). Der absolut unzulässige Revisionsrekurs der erstbeklagten Partei…
…dass § 51 EO die Anwendbarkeit des Rechtsmittelausschlusses des § 45 Abs 1 JN (aF) nicht hindere. In 5 Ob 302/87 (RIS-Justiz RS0046287; RS0046328) sprach der Oberste Gerichtshof aus, dass der Beschluss, mit welchem das Rekursgericht die Zuständigkeit des Erstgerichts nach § 111 Abs 1 KO bejaht hat, nicht…
…vgl RIS Justiz RS0046350; RS0046430). § 45 JN gelangt auch dann zur Anwendung, wenn die Zuständigkeitsentscheidung von der zweiten Instanz gefällt wird (RIS Justiz RS0046328). 3.2 Den vom Erstgericht abgewiesenen Antrag auf Zurückweisung der Klage bezog die Beklagte auf die Unzuständigkeit des Landesgerichts Salzburg. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass das…
…zweite Instanz (JBl 1987, 792 mwN uva, zuletzt 1 Ob 2219/96x, 1 Ob 136/97z; RIS Justiz RS0046328) und mit welcher Begründung sie erfolgt (7 Ob 2032/96s ua, zuletzt 1 Ob 136/97z). Das in Wahrheit absolut unzulässige…
…Sitz nicht in derselben Gemeinde hat. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Zuständigkeitsentscheidung in erster oder in zweiter Instanz ergeht (RIS Justiz RS0046417 [T2]; RS0046328). Der Oberste Gerichtshof wies etwa im Zusammenhang mit einer Klage nach § 110 Abs 2 KO den Revisionsrekurs gegen die die sachliche Zuständigkeit…
…auch dann, wenn die Zuständigkeitsentscheidung von der zweiten Instanz gefällt wurde (EvBl 1986/113; JBl 1987, 792 [Fink]; 7 Ob 53/97p uva = RIS Justiz RS0046328). In diesem Umfang war daher das Rechtsmittel als absolut unzulässig zurückzuweisen. Die angefochtene Entscheidung ist entgegen den Rechtsmittelausführungen eindeutig dahin zu verstehen, daß alle von…
…allgemeiner Gerichtsbarkeit und handelsgerichtlicher Kausalgerichtsbarkeit (8 Ob 9/18h). Dabei ist unerheblich, ob die Zuständigkeitsentscheidung in erster oder zweiter Instanz ergeht (RIS Justiz RS0046328; RS0046417 [T2]). Jedenfalls unanfechtbar sind daher auch Beschlüsse zweiter Instanz, mit denen eine Klagsänderung bzw -ausdehnung zugelassen wird, die das Erstgericht wegen angenommener sachlicher Unzuständigkeit…
…Unterschied, ob die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit durch die erste oder durch die zweite Instanz erfolgte und mit welcher Begründung dies geschah (RIS-Justiz RS0046318; RS0046328; RS0103687). Dies gilt auch für die Wahrnehmung individueller Zuständigkeit, soweit dadurch nicht auch eine Veränderung der örtlichen Zuständigkeit herbeigeführt wird (JBl 1987, 792 [Fink]; SZ…
…Unterschied, ob die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit durch die erste oder durch die zweite Instanz erfolgte und mit welcher Begründung dies geschah (RIS-Justiz RS0046318; RS0046328; RS0103687). Dies gilt auch für die Wahrnehmung individueller Zuständigkeit, soweit dadurch nicht auch eine Veränderung der örtlichen Zuständigkeit herbeigeführt wird (8 Ob 20/02b mwN…
…getroffene Entscheidungen, mit denen das Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht, unanfechtbar. Dabei ist unerheblich, ob die Zuständigkeitsentscheidung in erster oder zweiter Instanz ergeht (RIS Justiz RS0046328; RS0046417 [T2]). Eine unanfechtbare Zuständigkeits-entscheidung liegt auch ohne ausdrücklichen Ausspruch über die Zuständigkeit vor, wenn sich deren Bejahung aus dem Ergehen einer Sachentscheidung…
…sachliche Zuständigkeit bejaht, unanfechtbar. Dabei ist unerheblich, ob die Zuständigkeitsentscheidung in erster oder zweiter Instanz ergeht (2 Ob 559/51 = SZ 28/104; RIS-Justiz RS0046328; RS0046417 [T2]; Ballon in Fasching 2 § 45 JN Rz 3). Eine unanfechtbare Zuständigkeitsentscheidung liegt auch ohne ausdrücklichen Ausspruch über die Zuständigkeit vor, wenn sich…
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