Eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO ist nur dann gegeben, wenn ein Widerspruch im Spruch selbst und ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt.
…477 ZPO Rz 84). Dabei muss ein Widerspruch im Spruch selbst oder ein Fehlen von Gründen überhaupt vorliegen; eine mangelhafte Begründung reicht nicht aus (RS0042133). Eine unvollständige mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung bildet keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur…
…1 iVm § 477 Abs 1 Z 9 erster und dritter Fall ZPO (vgl 2 Ob 155/08w = RIS Justiz RS0042133 [T12]) – die Fassung der Rekursentscheidung selbst sei so mangelhaft, dass deren Überprüfung nicht mit Sicherheit vorgenommen werden könne, und es liege eine bloße Scheinbegründung…
…denkbar sind. Eine bloß mangelhafte Begründung verwirklicht aber noch nicht den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO (RIS Justiz RS0042133). 2. Der beklagten Partei ist zwar zuzugeben, dass das Berufungsgericht folgte man seinen dem Aufhebungsbeschluss zugrunde gelegten Erwägungen konsequenterweise auch über das Feststellungsbegehren nicht…
…letzterem Fall wird dieser Nichtigkeitsgrund nur durch den völligen Mangel der Gründe, nicht jedoch durch eine mangelhafte Begründung verwirklicht (stRsp: SZ 72/54; RIS Justiz RS0042133). Ein völliger Mangel an Gründen liegt dann vor, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt (Kodek…
…Nichtigkeit ist nämlich nur dann gegeben, wenn ein Widerspruch im Spruch selbst und ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt ( RS0042133 ). [14] 2. Die gerügte Mangelhaftigkeit im Zusammenhang mit der Erledigung eines Teils der Beweisrüge liegt nicht vor. [15] 2.1 Das Berufungsgericht muss sich…
…Spruchs der Entscheidung einander logisch ausschließen (RIS Justiz RS0042171). Nur der Widerspruch im Spruch selbst begründet Nichtigkeit, nicht aber eine allenfalls mangelhafte Begründung (RIS Justiz RS0042133; RS0042171 [T2]). Eine derartige Widersprüchlichkeit vermag die Revisionsrekurswerberin nicht aufzuzeigen. 2. Die Vorinstanzen haben die internationale Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichts für das Sicherungsverfahren übereinstimmend…
…liegt nicht vor. Eine angeblich mangelhafte Begründung des Berufungsurteils, die – wie hier – seine Überprüfung nicht hindert, begründet nämlich keine Nichtigkeit (RIS Justiz RS0042206; RS0042133). B. Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens: Die Klägerinnen und der Nebenintervenient meinen, das Berufungsgericht habe näher bezeichnete Feststellungen und die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Bereich…
…ist nur dann gegeben, wenn ein Widerspruch im Spruch selbst und ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt (RIS-Justiz RS0042133). Der klagenden Partei gelingt es nicht, eine Nichtigkeit im Sinne der genannten Bestimmung schlüssig aufzuzeigen. 3.2 Auch die behauptete Mangelhaftigkeit und die gerügte Aktenwidrigkeit…
…für die Entscheidung fehlen und nur allgemeine Wendungen gebraucht werden, also eine Scheinbegründung vorliegt (RS0007484 [T7]). Eine bloß mangelhafte Begründung erfüllt den Tatbestand nicht (vgl RS0042133). [12] Im vorliegenden Fall weist der bekämpfte Beschluss eine über zweiseitige Begründung auf, in der fallkonkret und nachvollziehbar jene Gründe angeführt werden, die für die…
…der angefochtenen Entscheidung setzt nach der Rechtsprechung so tiefgreifende Unklarheiten voraus, dass dadurch die Nachprüfung der Entscheidung ausgeschlossen ist (4 Ob 35/04g; RIS-Justiz RS0042133 [T10]); eine nur mangelhafte Begründung begründet keine Nichtigkeit (Nachweise bei Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 503 ZPO Rz 112). 1.2. Entgegen der…
…Begründung des Berufungsgerichts – trotz des Verweises auf eine andere Klausel – ausreichend nachvollziehen lässt und ein völliger Mangel an Gründen daher nicht vorliegt (vgl RS0042133). [71] Zu Klausel 48 – Kündigung von Debit Geld: „Der Anhang Debit Geld wird für einen unbestimmten Zeitraum zwischen den Parteien geschlossen. Der…
…wenn ein Widerspruch im Spruch selbst oder ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung wie vom Revisionswerber behauptet vorliegt (RIS Justiz RS0042133, RS0042206).…
…gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt (vgl RS0007484). Eine bloß (behauptetermaßen) mangelhafte Begründung erfüllt den Tatbestand nicht (vgl RS0042133). [7] Gegen die Auffassung des Rekursgerichts, es könne gegenständlich nicht davon gesprochen werden, dass sich die Entscheidung nicht überprüfen lasse, führt der Revisionsrekurs keine zugkräftigen…
…ZPO liegt nur bei einem Widerspruch im Spruch selbst oder einem Fehlen der Gründe überhaupt vor, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt (RIS Justiz RS0042133, RS0042206). Davon, dass die Entscheidung gar nicht oder so mangelhaft begründet wäre, dass sie sich nicht überprüfen lässt, kann im Hinblick auf die ausführlich dargelegten…
…liegt nicht vor. Eine angeblich mangelhafte Begründung des Berufungsurteils, die – wie hier – seine Überprüfung nicht hindert, begründet nämlich keine Nichtigkeit (RIS Justiz RS0042206; RS0042133). Die Klägerin bekämpft unter diesem Revisionsgrund in Wahrheit die vom Berufungsgericht nach Beweiswiederholung getroffenen Feststellungen und dessen Beweiswürdigung. Dass der Oberste Gerichtshof ausschließlich als Rechtsinstanz…
…Durchführung der Hausdurchsuchung nicht eingehalten hätte, wurde nicht behauptet. II.8. Nichtigkeit der Entscheidung läge nur bei völligem Fehlen einer Begründung vor (RIS Justiz RS0007484, RS0042133; 16 Ok 7/11). Davon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein. Der beantragten Zurückverweisung an das Erstgericht steht im Übrigen der in…
…völligen Mangel an Gründen, nicht jedoch durch eine mangelhafte Begründung verwirklicht (stRsp: 2 Ob 289/97g = SZ 72/54; 4 Ob 35/04g; RIS-Justiz RS0042133). Ein völliger Mangel an Begründung liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt…
…Abs 1 Z 9 ZPO läge nur vor, wenn der Spruch der Entscheidung widersprüchlich ist; ein Widerspruch in den Gründen reicht nicht aus (RS0042133; A. Kodek in Rechberger/Klicka , ZPO 5 § 477 Rz 37 mwN). [3] 3.1. Nach ständiger Rechtsprechung muss der Berufungswerber, um…
…überhaupt vorliegt oder die Entscheidung so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt (RIS Justiz RS0007484, RS0042133). Keiner dieser Umstände ist hier gegeben. Der geltend gemachte Begründungsmangel hindert die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung keineswegs. 3. Die Rüge, dass das Kartellgericht das…
…ist nach der Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt (RIS-Justiz RS0042133 [T13]). Dies trifft auf die vorliegende Rekursentscheidung nicht zu. 2. Als (weitere) Mangelhaftigkeit und Nichtigkeit des Rekursverfahrens rügt die Revisionsrekurswerberin, dass das Rekursgericht die Feststellungen…
…der angefochtenen Entscheidung setzt nach der Rechtsprechung so tiefgreifende Unklarheiten voraus, dass dadurch die Nachprüfung der Entscheidung ausgeschlossen ist (4 Ob 35/04g; RIS-Justiz RS0042133 [T10]); eine nur mangelhafte Begründung begründet keine Nichtigkeit (Nachweise bei Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 503 ZPO Rz 112). b) Was die…
…Z 9 ZPO setzt einen Widerspruch im Spruch selbst oder einen Mangel der Gründe überhaupt voraus, eine mangelhafte Begründung reicht hiezu nicht aus (RIS-Justiz RS0042133).…
…nur im Spruch selbst liegen, sei es dass einzelne Aussprüche einander logisch ausschließen (RIS Justiz RS0042171) oder ein Widerspruch im Spruch selbst liegt (RIS Justiz RS0042133). Auch eine Überschreitung des Begehrens iSd § 405 ZPO, welche (bloß) eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens bildet (RIS Justiz RS0041240), vermag die Beklagte nicht schlüssig…
…ist nur dann gegeben, wenn ein Widerspruch im Spruch selbst und ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt (RIS Justiz RS0042133; vgl RS0007484). Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung eingehend begründet. Diese Begründung lässt sich ohne weiteres inhaltlich überprüfen (vgl RIS Justiz RS0007484). 3. Zu Punkt…
…völligen Mangel der Gründe, nicht jedoch durch eine mangelhafte Begründung verwirklicht (stRsp: 2 Ob 289/97g = SZ 72/54; 4 Ob 35/04g; RIS-Justiz RS0042133). Ein völliger Mangel an Begründung liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt…
…1 Z 9 ZPO ist nämlich nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie nicht überprüfbar ist (RS0042133 [T6]). Das ist hier nicht der Fall: 1.2. Das Berufungsgericht hat sich – entgegen der Behauptung der Beklagten – mit der von dieser relevierten Verletzung…
…Umstände das Erstgericht einen entsprechenden Verdacht bejahte. 5.2. Nichtigkeit läge wie die Zweitantragsgegnerin selbst einräumt nur bei völligem Fehlen einer Begründung vor (RIS Justiz RS0007484, RS0042133). Davon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein. 6.1. Nach § 12 Abs 1 WettbG hat das Kartellgericht, wenn dies zur Erlangung von…
…Überprüfung nicht vorgenommen werden kann oder das Urteil mit sich selbst im Widerspruch steht oder für die Entscheidung überhaupt keine Gründe angegeben sind (RIS Justiz RS0042133 [T12]). 2. Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich das Ausmaß der Haftung der Beklagten – insbesondere die Wirksamkeit der Haftungsbeschränkung laut Punkt …
…RIS Justiz RS0007484). Dabei muss ein Widerspruch im Spruch selbst oder ein Fehlen von Gründen überhaupt vorliegen; eine mangelhafte Begründung reicht nicht aus (RIS Justiz RS0042133). Die von der Beklagten als unzureichend erachtete Auseinandersetzung des Berufungsgerichts mit ihren Ausführungen zu sekundären Feststellungsmängeln bewirkt demnach keine Nichtigkeit des Berufungsurteils: Sowohl der Spruch…
…1 Z 9 ZPO mit Nichtigkeit sanktionierter Widerspruch liegt nur vor, wenn einzelne Teile des Spruchs einander logisch ausschließen (RIS Justiz RS0041306; RS0042171 [T2]; RS0042133). Die Revisionswerberin macht jedoch eine Widersprüchlichkeit der Begründung der angefochtenen Entscheidung geltend, sodass der behauptete Nichtigkeitsgrund nicht vorliegt. [10] 2. Unter dem Revisionsgrund des…
…1 Z 9 ZPO wäre nur gegeben, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts gar nicht oder so unzureichend begründet wäre, dass sie nicht überprüfbar ist (RS0042133 [T6, T10, T11]). Dies ist hier nicht der Fall. Die angeblich mangelhafte Begründung der Berufungsentscheidung bildet auch keinen Revisionsgrund iSd § 503 Z …
…steht (was nur den Spruch selbst betrifft; ein Widerspruch in den Gründen reicht nicht aus) oder für die Entscheidung keine Gründe angegeben sind (RIS Justiz RS0042133 [T6, T7, T14]). Keiner dieser Tatbestände trifft auf das angefochtene Berufungsurteil zu. Die Ausführungen des Klägers zu diesem Rechtsmittelgrund erschöpfen sich in der Behauptung von…
…1 Z 9 ZPO haftet einer Entscheidung nur an, wenn sie gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie nicht überprüfbar ist (RIS Justiz RS0042133 [T6]). Das Berufungsverfahren ist mangelfrei, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichts überprüft und objektiv nachvollziehbare Überlegungen über die…
… 1 Z 9 zweiter Fall ZPO) betrifft nur einen Widerspruch im Spruch selbst; ein Widerspruch in den Gründen reicht nicht aus (RIS Justiz RS0042133). Ein Widerspruch im Spruch selbst liegt hier schon nach den Revisionsausführungen nicht vor. Das Berufungsgericht beurteilte die Rechtsrüge der Beklagten als nicht gesetzmäßig ausgeführt. Eine…
…ZPO liegt nur bei einem Widerspruch im Urteilsspruch selbst vor, nicht aber bei einem Widerspruch in den Gründen oder zwischen Spruch und Gründen (RIS-Justiz RS0042133[T2 und T5]). Die Beklagten behaupteten einen Widerspruch, der - sollte er vorliegen - nicht (allein) aus dem Urteilsspruch folgt, sondern (nur) aus dem Zusammenhalt mit dem…
…Widerspruch im Spruch selbst oder ein Mangel der Gründe überhaupt vorliegen; eine mangelhafte Begründung wie hier von den Beklagten behauptet reicht nicht aus (RIS Justiz RS0042133). 2. Ob eine Vereinbarung im Einzelfall insbesondere unter Erforschung der im konkreten Fall verfolgten Parteiabsicht richtig ausgelegt wurde, stellt nach ständiger Rechtsprechung nur dann…
…behauptete Nichtigkeit des erstgerichtlichen Urteils (§ 477 Abs 1 Z 9 ZPO) eingegangen und hat sie mit entsprechender Begründung (vgl RIS Justiz RS0042133) verworfen. Dieser Beschluss kann im Verfahren dritter Instanz nicht mehr bekämpft werden (RIS Justiz RS0042981; RS0043405). 2. Im Übrigen zeigt die Revision keine über…
…ist nur dann gegeben, wenn ein Widerspruch im Spruch selbst und ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt (RIS Justiz RS0042133; RS0007484). Das Berufungsgericht hat seine Entscheidungsbegründung in einzelnen Punkten eingehend dargelegt und im Übrigen auf die ausführlichen Erläuterungen des Erstgerichts gemäß § 500a ZPO…
…477 Abs 1 Z 9 ZPO (RIS Justiz RS0121710). Ein Mangel nach dieser Bestimmung liegt nur bei einem Widerspruch im Spruch selbst vor (RS0042133), nicht aber bei einem Widerspruch zwischen dem Spruch und den Gründen (RS0042133 [T5]; 2 Ob 136/18s; RS0041306). Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt daher…
…9 ZPO liegt nicht vor, weil die Entscheidungsgründe klar erkennen lassen, aufgrund welcher Umstände und Überlegungen das Berufungsgericht zu seiner Entscheidung gelangt ist (vgl RS0007484; RS0042133). [4] 2.1 Die Vorinstanzen haben das von der Beklagten unterfertigte Schriftstück vom 15. 1. 2019 als eines von mehreren Beweismitteln berücksichtigt und sind…
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