15R30/25d—OLG Wien Entscheidung
13. August 2025
…Gericht ist aber nach § 405 ZPO nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was sie nicht beantragt hat. Das gilt auch für das Rekursverfahren (RS0041170 [T10]). Da die Beklagten nur die Reduzierung ihrer Kostenersatzpflicht auf 8.203,70 beantragen, ist es dem Rekursgericht verwehrt, über diesen Rekursantrag hinauszugehen und dem Kläger einen…