Rückverweise
(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein wird durch folgende Urkunden bestimmt:
a) Grenzbeschreibung mit Koordinatenverzeichnis (Anlage 1)
b) Grenzkarte im Massstab 1:2‘000 in der Talebene bzw. 1:10‘000 im Alpengebiet (Anlage 2).
(2) Die im Absatz 1 angeführten Urkunden bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk. Dieses bildet einen Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Im Bereich des Egelsees im Grenzabschnitt Mistelmark-Rhein verläuft die Staatsgrenze zwischen den Grenzpunkten 54.00 und 55.00 sowie 55.00 und 56.00 geradlinig. Die Grenzänderung ist in einem Situationsplan im Massstab 1:750 dargestellt (Anlage 3).
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind unkündbar.
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