(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 2PDFQS-VO 2024 · Qualitätssicherungsverordnung 2024
Anl. 2
…(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)…
§ 29 Peers
…1) Peers werden zu Vor-Ort-Besuchen herangezogen. (2) Peers müssen über 1. eine mindestens insgesamt fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit als niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt oder als Gesellschafterin/Gesellschafter einer Gruppenpraxis und 2. eine erfolgreich…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des § 2 GQG folgende Begriffsbestimmungen maßgebend: 1. „Adressaten (Adressatinnen) des Evaluierungs- und Kontrollprozesses“ sind niedergelassene Ärztinnen/Ärzte hinsichtlich ihrer Ordinationen sowie Gruppenpraxen hinsichtlich ihrer Standorte…
§ 7 Evaluierungskriterium „Hygiene“
…1) Die einschlägigen Vorschriften zur Hygiene, insbesondere die Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer, sind einzuhalten. (2) Allfällige in der Ordination oder Gruppenpraxis befindliche Tiere müssen sich in einem eigens dafür vorgesehenen Raum befinden und dürfen keinen Zugang zu Behandlungsräumen haben. (3…
Rückverweise