(1) Der Bedarf nach einer allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung besteht, wenn unter Bedachtnahme auf die geographischen Gegebenheiten, die Bevölkerungsdichte und die Möglichkeiten einrichtungsinterner und einrichtungsexterner Prozessbegleitung (§ 39) im räumlichen Wirkungsbereich der Einrichtung der Opferhilfe eine Verbesserung der möglichst flächendeckenden Versorgung mit Leistungen der Prozessbegleitung zu erwarten ist.
(2) Die Bundesministerin für Justiz kann, wenn ihr ein Bedarf nach Abs. 1 zur Kenntnis gelangt und dieser von keiner allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung gedeckt werden kann, zu dessen Deckung eine allgemeine oder spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtung damit betrauen, Prozessbegleitung von einer Einrichtung der Opferhilfe ausüben zu lassen, die die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 und §§ 8 und 9 jeweils Abs. 1 zwar noch nicht erfüllt, deren Erfüllung aber jedenfalls anstrebt, wenn die psychosoziale Prozessbegleitung unter Aufsicht und Anleitung einer eingetragenen Prozessbegleiterin oder eines eingetragenen Prozessbegleiters der betrauten allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung erfolgt. Die Betrauung erfolgt auf Grund eines schriftlichen Antrags der Einrichtung der Opferhilfe an die Bundesministerin für Justiz, in dem das Bestreben, die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 und §§ 8 und 9 jeweils Abs. 1 erfüllen zu wollen, zu begründen und durch geeignete Urkunden nachzuweisen ist.
(3) Den Bedarf nach Abs. 1 hat die Prozessbegleitungskommission zu prüfen. Liegt ein Bedarf nach Abs. 2 nicht offensichtlich vor, so kann die Bundesministerin für Justiz die Prozessbegleitungskommission mit der Überprüfung befassen.
PbRegVO · Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung
§ 10 Bedarf
(1) Der Bedarf nach einer allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung besteht, wenn unter Bedachtnahme auf die geographischen Gegebenheiten, die Bevölkerungsdichte und die Möglichkeiten einrichtungsinterner und einrichtungsexterner Prozessbegleitung (§ 39) im räumlichen Wirkungsbe…
§ 7 Voraussetzungen der Eintragung, Eintragung und Streichung
…Prozessbegleitungskommission voraus, der eine Prüfung der Eignung (§ 8) und der Bewährung (§ 9) der Einrichtung der Opferhilfe sowie des Bedarfs (§ 10) nach einer allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung vorauszugehen hat. (2) In die Prozessbegleitungseinrichtungsliste eingetragen werden können auch Einrichtungen der Opferhilfe, deren Förderung nach Abs. 1…
§ 19 Beiziehung einrichtungsfremden Personals
…Prozessbegleitung in Ermangelung einrichtungseigenen Personals auch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von anderen allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtungen oder, in Ermangelung solcher, von kraft Bedarfs nach § 10 Abs. 2 Prozessbegleitung ausübenden Einrichtungen der Opferhilfe im Einvernehmen mit diesen Einrichtungen beiziehen (einrichtungsfremdes Personal), wenn 1. die, das einrichtungsfremde Personal beiziehende allgemeine oder…
§ 18 Allgemeine Pflichten
…oder zum psychosozialen Prozessbegleiter oder die zumindest einjährige einschlägige berufliche Erfahrung in einer allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung oder in einer kraft Bedarfs nach § 10 Abs. 2 Prozessbegleitung ausübenden Einrichtung der Opferhilfe (§ 28 Abs. 1 Z 4) fehlt, können zur Ausübung von psychosozialer Prozessbegleitung herangezogen…
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