(1) Anträge, Meldungen, Berichte und die Abgabe von Zertifikaten nach dem NEHG 2022 sind über das Nationale Emissionszertifikatehandel Informationssystem (im Folgenden „NEIS“) einzubringen.
(2) USP ist Authentifizierungsprovider für den Zugang zu NEIS.
(3) Die Parteien und deren Vertreter haben die Zugangsdaten zu den in Abs. 1 genannten Verfahren im Sinne des § 1 Abs. 3 FOnV 2006, und des § 10 USP-Nutzungsbedingungenverordnung – USP-NuBeV, BGBl. II Nr. 34/2016 in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2015, sorgfältig zu verwahren.
(4) Ein in NEIS gestelltes Anbringen gilt unabhängig davon, wer die Übermittlung tatsächlich durchführt, als Anbringen desjenigen, auf den die Teilnehmeridentifikation in USP ausgestellt worden ist, es sei denn, der Teilnehmer macht glaubhaft, dass das Anbringen trotz Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten (Abs. 2) unter missbräuchlicher Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen Dritten gestellt wurde.
(5) Ein von einem hierzu Bevollmächtigten elektronisch eingereichtes Anbringen des Vollmachtgebers ist nicht als vom übermittelnden Bevollmächtigten unterschrieben anzusehen.
NEHG-DV 2022 · NEHG-Durchführungsverordnung 2022
§ 5 Zugangsdaten, Sorgfaltspflichten, Zurechnung von Anbringen
…1) Anträge, Meldungen, Berichte und die Abgabe von Zertifikaten nach dem NEHG 2022 sind über das Nationale Emissionszertifikatehandel Informationssystem (im Folgenden „NEIS“) einzubringen. (2) USP ist Authentifizierungsprovider für den Zugang zu NEIS. (3) Die Parteien und…
§ 11 Vereinfachte Registrierung
…1) Ein Antrag auf Registrierung gemäß § 5 in Verbindung mit § 13 NEHG 2022 ist ausschließlich elektronisch über NEIS einzubringen. Der Antragsteller kann zusätzlich zu den Angaben gemäß § 4 Abs. 2 NEHG 2022 folgende Daten…
§ 18 Registrierung
…1) Um eine Befreiung nach dem 7. Abschnitt des NEHG 2022 in Anspruch nehmen zu können, ist die Registrierung als Befreiungsmaßnahmenteilnehmer bei der zuständigen Behörde gemäß § 5 über das NEIS zu beantragen. Bereits registrierte…
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