Anl. 17
In Kraft seit 19. Juni 1999
Up-to-date
(Anm.: Anlage 17 als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 17PDFGuK-AV · Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
Anl. 17
…(Anm.: Anlage 17 als PDF dokumentiert.)…
§ 69 Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere
…Über eine mit Erfolg bestandene kommissionelle Prüfung gemäß Abs. 4 hat der Direktor der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege ein Zeugnis gemäß der Anlage 17 auszustellen. Das Zeugnis ist mit dem Rundsiegel der Schule zu versehen und vom Vorsitzenden der Diplomprüfungskommission, vom Direktor und vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter zu unterzeichnen…
Rückverweise