(1) Übersteigt die für die Fördermaßnahme angemeldete Fläche die ermittelte Fläche, so wird die Beihilfe auf der Grundlage der ermittelten Fläche, verringert um das 1,5fache der festgestellten Differenz, berechnet, wenn diese Differenz mehr als 3% der ermittelten Fläche oder mehr als 2 ha beträgt.
(2) Bei Fördermaßnahmen gemäß den Art. 31, 70 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115 wird, wenn die Abweichungen nicht einen Verstoß gegen eine konkrete inhaltliche Bedingung der Maßnahme (Förderungsverpflichtungen) darstellen, die ermittelte Prämie und die beantragte Prämie der jeweiligen Fördermaßnahme (inklusive aller Prämienzuschläge) bzw. die zusätzlich beantragten Optionen für die Berechnung der Abweichung und Sanktion gemäß Abs. 1 herangezogen.
(3) Die Verwaltungssanktion darf sich nicht auf mehr als 100% der auf der Grundlage der angemeldeten Fläche berechneten Beträge belaufen.
(4) Die Abs. 2 und 3 gelten auch, wenn die Prämie der in Abs. 2 genannten Fördermaßnahmen nach der Anzahl an Tieren oder anderen Einheiten berechnet wird.
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 46 Verwaltungssanktion bei Übererklärungen von Flächen
(1) Übersteigt die für die Fördermaßnahme angemeldete Fläche die ermittelte Fläche, so wird die Beihilfe auf der Grundlage der ermittelten Fläche, verringert um das 1,5fache der festgestellten Differenz, berechnet, wenn diese Differenz mehr als 3% der ermittelten Fläche oder mehr als 2 ha beträgt. …
§ 53 Reihenfolge der Kürzungen
…jeweiligen Sonderrichtlinien spezielle Vorgaben bestehen, die Kürzungen, Rücknahmen und Sanktionen gegebenenfalls in folgender Reihenfolge berechnet: 1. Die Kürzungen und Sanktionen gemäß den §§ 46, 49 und 50, 2. der sich aus Z 1 ergebende Betrag dient als Grundlage für die Berechnung der Kürzung gemäß § 47, 3…
§ 37 Verwaltungskontrollen
…der Einhaltung von Förderbedingungen durch einen Abgleich mit den Antragsangaben und relevanten Datenbanken durchzuführen. (3) Flächen gelten als nicht ermittelt gemäß den §§ 46 bis 49, wenn sie als nicht korrekt identifiziert festgestellt werden oder gleichzeitig von zwei oder mehr Antragstellern beantragt werden.…
Rückverweise