Anl. 5
In Kraft seit 01. Dezember 2020
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| Anlage 5 Lehrplan für die Weiterbildung der Fahrprüfer I. Theoretische Weiterbildung I.1. Interaktiver Erfahrungsaustausch (8 UE) I.1.1 Moderierte Diskussion der Teilnehmer zu aktuellen Fragestellungen im Bereich der Fahrprüfungsabläufe (insbesondere in Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften sowie des Prüferhandbuches unter Hauptaugenmerk auf Bewertungskriterien und deren konsistente Umsetzung, sowie auf Umsetzung in Extrem- und Grenzfällen) (4 UE) I.1.2 Fachvorträge und deren Nachbesprechung/Diskussion zu relevanten aktuellen Straßenverkehrssicherheitsthemen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Prüffähigkeit der Teilnehmer (insbesondere mit der Zielsetzung, dass der Prüfer die Prüfungen nach wie vor nach fairen und einheitlichen Anforderungen durchführt) (4 UE) I.2. Modulare Weiterbildungskurse I.2.1 Modul rechtliche Grundlagen (KFG, StVO, FSG, sowie Verordnungen – auch auf Grund umweltbezogener Maßnahmen, etc.) (4 UE) I.2.2 Modul technisch-physikalische Grundlagen (Wirkungsweisen von elektronischer Fahrerunterstützung wie z. B. EBS, ESP, ASR, TRSP etc.) (4 UE) I.2.3 Modul Verkehrssinnbildung (GDE-Matrix, Gefahrenfrüherkennung, Verhaltenstraining etc.) (4 UE) I.2.4 Modul Verkehrssinnbildung – Vertiefung (4 UE) I.2.5 Modul Ladungssicherung (Feststell- und Verzurrtechniken, Haltevorrichtungen, Plane, Arten von Verpackungen, Lastträger, Achslasten, bei der Fahrt wirkende Kräfte etc.) (4 UE) I.2.6 Modul Klasse A (Blicktechnik, Wahl der Fahrlinie, Fahrphysik-Kreiselkräfte, Partnerkunde, Gepäck, Fahren mit Beifahrer, etc.) (4 UE) I.2.7 Modul Klassen C und D (kinematische Kette für optimierte Nutzung, technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, Ladungssicherheit durch Beladen und richtige Fahrzeugnutzung – Gewährleistung von Sicherheit und Komfort der Fahrgäste, etc.) (4 UE) I.2.8 Modul Theorie der ökonomischen Fahrweise (vorausschauendes risikoprognostizierendes Fahrverhalten und Kenntnis von Drehmomentkurven, spezifischen Verbrauchskurven und optimaler Nutzung des Drehzahlmessers) (4 UE) I.2.9. Modul Prüfungspsychologie, Kommunikation und Pädagogik (Theoretische Behandlung der Prüfungssituation, Gesprächsführung und -techniken, Aggressions- und Stressmanagement, Umgang mit eingeschränkter Fahrtüchtigkeit) (4 UE) I.2.10. Modul Auditoren-Weiterbildung (für die als Auditoren tätigen Fahrprüfer relevante Inhalte nach Stand der Technik und aktuellen Forschungsergebnissen) (4 UE) II. Praktische Weiterbildung II.1. Modul Übungen im verkehrsfreien Raum (Rangierübungen, Umkehren, Rückwärtsfahren, Anfahren auf Steigungen, Einfahren in Parklücken, Halt, Verzögerung etc.) (4 UE) II.2. Modul Fahrsicherheitstraining (insbesondere Bremsübungen, Gefahrenbremsung, Notbremsung, Bremsausweichübung, Bremsen auf einseitig glatter Fahrbahn, richtiges Kurvenfahren und korrigieren eines unter- bzw. übersteuernden Fahrzeuges) (4 UE) |
FSG-PV · Fahrprüfungsverordnung
Anl. 5
…Anlage 5 Lehrplan für die Weiterbildung der Fahrprüfer I. Theoretische Weiterbildung I.1. Interaktiver Erfahrungsaustausch (8 UE) I.1.1 Moderierte Diskussion der Teilnehmer zu…
§ 10 Weiterbildung der Fahrprüfer
…1) Im Rahmen der Weiterbildung (§ 34b Abs. 6 FSG) sind die in der Anlage 5 für die jeweilige Führerscheinklasse bestimmten Sachgebiete zu vertiefen. (2) Jeder Fahrprüfer hat – ungeachtet der Klassen die er zu prüfen berechtigt ist – jeweils innerhalb…
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