Das nicht rückstrahlend ausgeführte Sperrsignal ist bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter zu beleuchten.
EisbBBV · Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung
§ 62 Übergangssignale
…Streifen gemäß § 65, 4. Erlaubnissignal gemäß § 66, 5. Form – Verschubsignal gemäß § 67, 6. Sperrsignal gemäß § 68 und 7. Weichensignale gemäß § 69. (2) Bestehende Übergangssignale dürfen beibehalten sowie erforderlichenfalls auch erneuert werden. Die Neuerrichtung von Übergangssignalen ist nicht zulässig.…
Anl. 5
…Schutzsignale ohne lotrechten weißen Streifen (§ 65) 37 Erlaubnissignal (§ 66) 38. Form – Verschubsignale (§ 67) 39. Sperrsignale (§ 68) 40. Weichensignale (§ 69) 1. Hauptsignal (§ 29) Bezeichnung Beschreibung Bedeutung Erläuterung Halt Ein rotes Licht auf schwarzem Grund. /Dokumente/Bundesnormen/NOR40163574/image001…
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