Dem Lenker eines Fahrzeuges im Sinne dieser Verordnung ist untersagt:
1. Fahrten auszuführen, solange er oder ein Mitglied seiner häuslichen Gemeinschaft an einer fieberhaften Infektionskrankheit leidet oder der Verdacht besteht, dass bei ihm oder einem Mitglied seiner häuslichen Gemeinschaft eine akute fieberhafte Infektionskrankheit vorliegt;
2. den Fahrdienst anzutreten, wenn der Alkoholgehalt des Blutes mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,05 mg/l beträgt;
3. den Fahrdienst in einem durch Medikamente oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand oder in einer hiefür sonst nicht geeigneten körperlichen oder geistigen Verfassung anzutreten;
4. während des Fahrdienstes Alkohol, die körperliche oder geistige Verfassung beeinträchtigende Medikamente oder Suchtgifte zu sich zu nehmen.
VGW-DRG · Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz
§ 22a
…erhielte. 3. Das monatliche Vergleichseinkommen im Sinne der Z 2 setzt sich aus a) dem um eine allfällige Kinderzulage reduzierten Monatsbezug gemäß § 3 Abs. 2 BO 1994, der für den jeweiligen Auszahlungsmonat gebühren würde, und b) dem vierzehnten Teil der Summe der Leistungszulagen gemäß § 37a BO 1994, die für die…
Wr. AkadFG · Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 – Wr. AkadFG
§ 4 § 4
…2 Abs. 1 30 vH des Jahresbruttobezuges einer bzw. eines Vertragsbediensteten der Verwendungsgruppe C/IV/3, jeweils einschließlich Sonderzahlungen gemäß § 3 BO 1994, und einer monatlichen Überstundenvergütung von 30 Tagüberstunden an Werktagen. (4) Jeder Akademie sind auf Antrag zusätzliche Fördermittel für internationale politische Bildungsarbeit in der Höhe…
BO 1994 · Besoldungsordnung 1994
§ 49v Vergleichsstichtag
…Maßgebend sind die Bestimmungen für jene Verwendungsgruppe, welcher der Beamte im Zeitpunkt der Festsetzung des Vorrückungsstichtags nach § 15a Abs. 4 letzter Satz der Dienstordnung 1994 angehört hat. (3) Abweichend von den Bestimmungen nach Abs. 2 Z 1 bis 6 1. sind Zeiten nicht von einer Voranstellung vor den Tag der Anstellung ausgeschlossen, wenn…
§ 13 Gehalt
…nur die seit der Anstellung im Dienstverhältnis verbrachte für die Vorrückung wirksame Zeit; eine Anrechnung von Zeiten gemäß § 14 Abs. 2 und 3 der Dienstordnung 1994 findet nicht statt. (4) Das Gehalt beginnt im Schema I, II KA, II K, II P, II R, II KAV und II L mit der…
§ 5
…gleichartigen landesgesetzlichen Vorschriften, in allen Fällen mit Ausnahme von pflegebezogenen Geldleistungen (zB Pflegegeld), 2. Ersatzleistungen, die an Stelle des Eltern-Karenz(urlaubs)geldes gewährt werden, 3. die Barbezüge mit Ausnahme der Fahrtkostenvergütung, die Verpflegung, das Tageskostgeld, der Familien- und Partnerunterhalt und die Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. …
§ 7a Pensionskassenvorsorge
…§ 11 des Wiener Personalvertretungsgesetzes – W-PVG, LGBl. für Wien Nr. 49/1985, gebildeten Zentralausschuss eine Vereinbarung im Sinn des § 3 Abs. 2 BPG abzuschließen. (2) Die mit dem Zentralausschuss abzuschließende Vereinbarung hat insbesondere Regelungen über das Beitrags- und Leistungsrecht zu enthalten. Die Vereinbarung hat…
BO 1994 · Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
§ 10
…nur in Verbindung mit dem nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften erforderlichen Führerschein. (2) Der Ausweis wird für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Ausstellungsdatum, erteilt. (3) Der Ausweis ist von der nach dem Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Behörde auf Antrag für weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die Vertrauenswürdigkeit gemäß §…
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