Rückverweise
In Rechnungen, Lieferscheinen oder sonstigen Transportbegleitpapieren über Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, ausgenommen in solchen Papieren des Einzelhandels, sind, falls gemeinsame Vermarktungsnormen bestehen oder Mindestreferenzgrößen festgelegt sind, nachstehende Angaben darzulegen:
1. die Handelsbezeichnung der Art und das Gebiet, in dem das Erzeugnis gefangen oder gewonnen wurde,
2. Menge und KN-Code,
3. die Frischeklassen und Größenklassen und
4. gegebenenfalls die jeweilige Mindestreferenzgröße.
Keine Verweise gefunden