Rückverweise
Das Grundbuchsgericht hat über alle Baurechtseinlagen ein alphabetisches Verzeichnis nach dem Namen des Bauberechtigten zu führen, das folgende Spalten zu enthalten hat:
1. Name des Bauberechtigten und andere zur Bezeichnung der Person dienende Merkmale;
2. Zahl der Baurechtseinlage;
3. Name der Katastralgemeinde;
4. Anmerkung.
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