BundesrechtKundmachungenAusdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

In Kraft seit 09. August 1967
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