Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
VPDG · Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
§ 13 Verweise auf andere Bundesgesetze
…Verweise auf andere Bundesgesetze § 13. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
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